BfGA - Beratungsgesellschaft für Gesundheits- und Arbeitsschutz mbH

Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz

Unterweisungspflicht = Arbeitgeberpflicht Das Arbeitsschutzgesetz und die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (z. B. BGV A1) verpflichten alle Arbeitgeber, ihre Arbeitnehmer vor Aufnahme der Tätigkeit über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Die Unterweisung ist der jeweiligen Gefährdungssituation anzupassen und mindestens einmal jährlich zu wiederholen.

Unterweisungs-Seminare:

Mit unseren Unterweisungen unterstützen wir Unternehmer und Führungskräfte praxisbezogen und unternehmensspezifisch. Die Beschäftigen werden bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz sensibilisiert und erhalten Handlungsanleitungen zu organisatorischen, technischen und persönlichen Sicherheitsmaßnahmen.

Suchen Sie ein speziell auf die Belange Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Behörde zugeschnittene Unterweisung, dann rufen Sie uns an unter 089/8897 842 oder füllen das unverbindliche Anfrageformular zu einer Inhouse-Schulung aus.

Die BfGA GmbH ist GQA-zertifiziert - erfahren Sie mehr unter: Tel. 089/88 97 842 oder Fax 089/88 97 839

Home Akademie Unterweisung