Was besagt die Baustellenverordnung im Detail?
„Mit Sicherheit auf dem richtigen Kurs”. Wir lehren nur das, was wir auch in der Praxis können: Arbeitsschutz.
Ausbildung nach den Grundsätzen der RAB 30, Anlage B und C. Hier erfahren Sie das Wie, Wann, Wo!
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An allen Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen, die mehr als 1 m über dem Boden oder Flächen (z. B. Bühnen oder Podeste) liegen, sind Absturzsicherungen erforderlich. Dasselbe gilt auch für alle Arten von Gruben und Luken.
Wo immer möglich, sollten feste Einrichtungen (dreiteiliger Seitenschutz, Absperrung, Abdeckung) installiert werden, um einen Absturz zu verhindern. Andernfalls müssen Fanggerüste oder Fangnetze angebracht werden oder die Beschäftigten benutzen ein Sicherheitsgeschirr. An Arbeitsplätzen über Wasser oder Stoffen, in denen ein Versinken möglich ist, muss unabhängig von der Absturzhöhe immer eine Sicherung vorhanden sein.