BfGA - Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz mbH

Glossar


Arbeitsschutz Lexikon

RAB 30 BaustellV

Was besagt die Baustellenverordnung im Detail?


Arbeitsschutz Seminare

Arbeitsschutz Fortbildung

„Mit Sicherheit auf dem richtigen Kurs”. Wir lehren nur das, was wir auch in der Praxis können: Arbeitsschutz.

SiGeKoordinator

Ausbildung nach den Grundsätzen der RAB 30, Anlage B und C. Hier erfahren Sie das Wie, Wann, Wo!

SCC - Schulung für Führungskräfte

Ihre SCC Zertifizierung ist noch nicht komplett? Wir bilden Ihre Führungskräfte aus.

Anschlagmittel

Unter Anschlagmitteln versteht man Ketten, Seile und Hebebänder, mit denen Lasten an einem Hebezeug, z. B. Kranhaken, befestigt bzw. angeschlagen werden. Auf allen Anschlagmitteln ist die höchstzulässige Tragfähigkeit angegeben, die nicht überschritten werden darf. Somit trägt derjenige, der die Last anschlägt, der so genannte Anschläger, ein hohes Maß an Verantwortung.

Vor allem Seile und Hebebänder dürfen beim Anschlagen nicht über scharfe Kanten der Last gezogen werden, weil die Anschlagmittel sonst beschädigt werden könnten. Sie sollen trocken und luftig lagern, geschützt vor Witterungseinflüssen und aggressiven Stoffen. Mindestens einmal im Jahr und immer nach Reparaturen ist eine Prüfung durch eine befähigte Person erforderlich. Beschädigte Anschlagmittel (z. B. Litzenbrüche, abgenutzte Kettenglieder) müssen ausgesondert und unbrauchbar gemacht werden.

drucken bookmarken weiterempfehlen