Was besagt die Baustellenverordnung im Detail?
„Mit Sicherheit auf dem richtigen Kurs”. Wir lehren nur das, was wir auch in der Praxis können: Arbeitsschutz.
Ausbildung nach den Grundsätzen der RAB 30, Anlage B und C. Hier erfahren Sie das Wie, Wann, Wo!
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Bei arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen handelt es sich um Pflichtuntersuchungen für Beschäftigte, die besonderen Belastungen an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt sind, z. B. durch Lärm, Hitze, gefährliche Stoffe oder beim Tragen von Atemschutzgeräten.
Neben diesen speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen gibt es allgemeine Vorsorgeuntersuchungen, die freiwillig sind und den Beschäftigten in erster Linie über mögliche individuelle Gesundheitsbeeinträchtigungen aufklären sollen. Das Ergebnis darf nur mit Einverständnis des Beschäftigten an den Arbeitgeber weitergegeben werden.
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