BfGA - Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz mbH

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Was besagt die Baustellenverordnung im Detail?


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Arbeitsschutz Fortbildung

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Ausbildung nach den Grundsätzen der RAB 30, Anlage B und C. Hier erfahren Sie das Wie, Wann, Wo!

SCC - Schulung für Führungskräfte

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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

Bei arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen handelt es sich um Pflichtuntersuchungen für Beschäftigte, die besonderen Belastungen an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt sind, z. B. durch Lärm, Hitze, gefährliche Stoffe oder beim Tragen von Atemschutzgeräten.

  • Die Erstuntersuchung stellt fest, ob gesundheitliche Bedenken gegen eine Aufnahme der Tätigkeit sprechen
  • Nachuntersuchungen klären in bestimmten Zeitabständen, ob gesundheitliche Beschwerden aufgetreten sind bzw. ob die Weiterarbeit unbedenklich ist
  • Nachgehende Untersuchungen sollen bei Beendigung der Tätigkeit später mögliche Spätfolgen aufdecken. Diese Untersuchungen sind erforderlich, wenn mit Krebs erzeugenden Stoffen gearbeitet wurde

Neben diesen speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen gibt es allgemeine Vorsorgeuntersuchungen, die freiwillig sind und den Beschäftigten in erster Linie über mögliche individuelle Gesundheitsbeeinträchtigungen aufklären sollen. Das Ergebnis darf nur mit Einverständnis des Beschäftigten an den Arbeitgeber weitergegeben werden.

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