BfGA - Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz mbH

Glossar


Arbeitsschutz Lexikon

RAB 30 BaustellV

Was besagt die Baustellenverordnung im Detail?


Arbeitsschutz Seminare

Arbeitsschutz Fortbildung

„Mit Sicherheit auf dem richtigen Kurs”. Wir lehren nur das, was wir auch in der Praxis können: Arbeitsschutz.

SiGeKoordinator

Ausbildung nach den Grundsätzen der RAB 30, Anlage B und C. Hier erfahren Sie das Wie, Wann, Wo!

SCC - Schulung für Führungskräfte

Ihre SCC Zertifizierung ist noch nicht komplett? Wir bilden Ihre Führungskräfte aus.

Atemschutz

Geeigneter Atemschutz muss getragen werden, wenn Gefährdungen durch Schadstoffe in der Luft beziehungsweise durch Sauerstoffmangel bestehen. Atemschutzgeräte wirken entweder abhängig (Filtergeräte) oder unabhängig (Isoliergeräte) von der Umgebungsatmosphäre.

Isoliergeräte
Isoliergeräte sind umgebungsluft-unabhängige Atemschutzgeräte. Sie sind zu verwenden, wenn außerordentlich hohe Gefahrstoffkonzentrationen vorhanden sind oder / und der Sauerstoffgehalt der Umgebungsluft unter 19 Vol. % liegt

Filtergeräte
Bei diesen Geräten strömt die eingeatmete Luft durch geeignete Filter, die auf den jeweiligen Gefahrstoff abgestimmt werden müssen

Gasfilter-Typen

  • Typ A
    Kennfarbe: braun
    Hauptanwendungsbereich: organische Gase und Dämpfe
  • Typ B
    Kennfarbe: grau
    Hauptanwendungsbereich: anorganische Gase und Dämpfe
  • Typ E
    Kennfarbe: gelb
    Hauptanwendungsbereich: Schwefeldioxid
  • Typ K
    Kennfarbe: grün
    Hauptanwendungsbereich: Ammoniak

Gasfilter-Klassen

  • Klasse 1
    höchstzulässige Schadstoffkonzentration 0,1 Vol.% bzw. 1.000 ml/m³
  • Klasse 2
    höchstzulässige Schadstoffkonzentration 0,5 Vol.% bzw. 5.000 ml/m³
  • Klasse 3
    höchstzulässige Schadstoffkonzentration 1,0 Vol.% bzw. 10.000 ml/m³

Partikelfilter-Klassen

  • Klasse P 1
    bei Partikeln von inerten Stoffen nach MAK-Wert-Liste
    höchstzulässige Schadstoffkonzentration: 5-facher MAK-Wert
  • Klasse P 2
    bei Partikeln von gesundheitsschädlichen Stoffen
    höchstzulässige Schadstoffkonzentration: 10-facher MAK- bzw. TRK-Wert
  • Klasse P 3
    bei Partikeln von giftigen und sehr giftigen Stoffen
    höchstzulässige Schadstoffkonzentration bei Halbmasken: 50-facher MAK- bzw. TRK-Wert höchstzulässige Schadstoffkonzentration bei Vollmasken: 200-facher MAK- bzw. TRK-Wert

Tragzeitbegrenzung
Um eine Überbeanspruchung der Träger von Atemschutzgeräten zu vermeiden, sind in Anhang 2 der BGR 190 (— BGR) „Benutzung von Atemschutzgeräten” abhängig von der Belastung (Gewicht, Atemwiderstand, Klima) sowie der Arbeitsschwere Anhaltswerte für die maximale Einsatzdauer und die Ruhepausen aufgelistet.

Bei Einhaltung der dort genannten Einsatz- und Ruhezeiten wird bei geeigneten Geräteträgern gemäß arbeitsmedizinischer Untersuchung eine Überlastung des Geräteträgers vermieden.

[Mehr Informationen TRK-Wert und MAK-Wert]

drucken bookmarken weiterempfehlen