Was besagt die Baustellenverordnung im Detail?
„Mit Sicherheit auf dem richtigen Kurs”. Wir lehren nur das, was wir auch in der Praxis können: Arbeitsschutz.
Ausbildung nach den Grundsätzen der RAB 30, Anlage B und C. Hier erfahren Sie das Wie, Wann, Wo!
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Der BAT-Wert (Biologischer Arbeitsplatz-Toleranz-Wert) war in § 3 der alten Gefahrstoffverordnung definiert als die Konzentration eines Stoffes oder seines Umwandlungsproduktes im Körper oder die dadurch ausgelöste Abweichung eines biologischen Indikators (z. B. Urin) von seiner Norm, bei der im Allgemeinen die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung am 1. Januar 2005 ist der BAT-Wert entfallen. Er wird durch den neuen Biologischen Grenzwert ersetzt, dessen Definition dem bisherigen BAT-Wert entspricht.