BfGA - Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz mbH

Glossar


Arbeitsschutz Lexikon

RAB 30 BaustellV

Was besagt die Baustellenverordnung im Detail?


Arbeitsschutz Seminare

Arbeitsschutz Fortbildung

„Mit Sicherheit auf dem richtigen Kurs”. Wir lehren nur das, was wir auch in der Praxis können: Arbeitsschutz.

SiGeKoordinator

Ausbildung nach den Grundsätzen der RAB 30, Anlage B und C. Hier erfahren Sie das Wie, Wann, Wo!

SCC - Schulung für Führungskräfte

Ihre SCC Zertifizierung ist noch nicht komplett? Wir bilden Ihre Führungskräfte aus.

BGV A1 / BGV A2

Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) sind die von den deutschen Berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften zum Schutz der Beschäftigen vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Sie werden in vier Kategorien eingeteilt:

Kategorie A: Allgemeine Vorschriften und betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Kategorie B: Einwirkungen
Kategorie C: Betriebsart und Tätigkeiten
Kategorie D: Arbeitsplatz und Arbeitsverfahren

Die BG-Vorschriften stellen so genanntes autonomes Recht der Berufsgenossenschaften dar und sind für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich.

Als wichtigste BG-Vorschrift gilt die BGV A1 “Grundsätze der Prävention”. Durch diese Vorschrift wurden viele Unfallverhütungsvorschriften außer Kraft gesetzt. Die Verantwortung für die von diesen Vorschriften abgedeckten Detail-Regelungen ist an die Unternehmer zurückgegeben worden. In der Praxis gelten sie aber aber weiterhin als Referenz für den jeweiligen Stand der Technik und werden deshalb noch häufig zu Grunde gelegt.

Die BGV A2 “Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” regelt Art und Umfang der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung im Unternehmen. Jede Berufsgenossenschaft kann dabei von der Muster-BGV A2 des Hauptverbandes abweichen und individuelle, branchen- und gefährdungsspezifische Vorgaben treffen.

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