Was besagt die Baustellenverordnung im Detail?
„Mit Sicherheit auf dem richtigen Kurs”. Wir lehren nur das, was wir auch in der Praxis können: Arbeitsschutz.
Ausbildung nach den Grundsätzen der RAB 30, Anlage B und C. Hier erfahren Sie das Wie, Wann, Wo!
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In der DIN 14096 sind die Regeln für die korrekte Erstellung der Brandschutzordnung festlegt. Sie ist in drei Teile zu untergliedern, die jeweils an unterschiedliche Personenkreise gerichtet ist.
Teil A beinhaltet allgemeine Informationen für alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, also auch Betriebsfremde. Er ist an mehreren Stellen gut sichtbar auszuhängen und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.
Teil B richtet sich vor allem an die Beschäftigten des jeweiligen Unternehmens und enthält genaue, betriebsinterne Vorgaben und Verhaltensregeln (z. B zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung oder zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen).
Teil C gilt für Personen in Betrieb, die mit speziellen Brandschutzaufgaben betraut sind ( z. B. Brandschutzbeauftragte, Ersthelfer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit).