BfGA - Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz mbH

Glossar


ASiG - Unfallverhütungsvorschrift

DGUV Vorschrift 2

Zum 1. Januar 2011 wird die neue Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 die BGV A2 ablösen. Wir sagen Ihnen was sich bei der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung ändert und wie Sie das Beste für Ihren Betrieb daraus machen.


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DGUV Vorschrift 2

Zum 1. Januar 2011 wird die neue Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 die bis zu diesem Zeitpunkt gültigen BGV A2/GUV-V A2 und die GUV-V A 6/7 ablösen. Die Umsetzung des ASiG erfolgt dann in allen Betrieben nach einheitlichen Standards.

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung bestehen künftig aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung.

  • Den Umfang der Grundbetreuung legt der Unfallversicherungsträger durch die Zuordnung zu einer von drei Gefährdungsgruppen fest, das heißt 0,5 oder 1,5 oder 2,5 Einsatzstunden pro Jahr und Mitarbeiter. Der Unternehmer teilt die sich für Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft ergebende Gesamt-Einsatzzeit nach seinen betrieblichen Anforderungen auf diese beiden Experten auf.
  • Den Umfang der betriebsspezifischen Betreuung ermittelt das Unternehmen selbst.

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