BfGA - Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz mbH

Glossar


Arbeitsschutz Lexikon

RAB 30 BaustellV

Was besagt die Baustellenverordnung im Detail?


Arbeitsschutz Seminare

Arbeitsschutz Fortbildung

„Mit Sicherheit auf dem richtigen Kurs”. Wir lehren nur das, was wir auch in der Praxis können: Arbeitsschutz.

SiGeKoordinator

Ausbildung nach den Grundsätzen der RAB 30, Anlage B und C. Hier erfahren Sie das Wie, Wann, Wo!

SCC - Schulung für Führungskräfte

Ihre SCC Zertifizierung ist noch nicht komplett? Wir bilden Ihre Führungskräfte aus.

Druckgasflaschen (Kennzeichnung)

Druckgasflaschen dürfen nicht in Arbeitsräumen, Treppenhäusern, engen Höfen oder Garagen aufgestellt bzw. gelagert werden. In der Nähe dürfen sich keine Wärmequellen (z. B. Heizungen) befinden; auch längere Sonneneinstrahlung ist gefährlich, weil durch Wärme der Druck im Flascheninneren ansteigt. Ob leer oder gefüllt – die Druckgasflaschen müssen stehen.

Übrigens:

Neue Druckgasflaschen müssen gemäß DIN EN 1089-3 am Flaschenhals farbig gekennzeichnet werden. Momentan sind zwei Kennzeichnungen – alte und neue – im Umlauf. Um Verwechslungen auszuschließen, sind Flaschen mit der neuen Kennzeichnungen mit einem großen „N” auf der Flaschenschulter markiert. Einige Beispiele für die neue Farbkennung:

  • kastanienbraun: Acetylen (alt: gelb)
  • weiß: technischer Sauerstoff (alt: blau)
  • schwarz: Stickstoff (alt: dunkelgrün)
  • braun: Helium (alt: grau)
  • leuchtend grün: Druckluft (alt: grau)

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