Was besagt die Baustellenverordnung im Detail?
„Mit Sicherheit auf dem richtigen Kurs”. Wir lehren nur das, was wir auch in der Praxis können: Arbeitsschutz.
Ausbildung nach den Grundsätzen der RAB 30, Anlage B und C. Hier erfahren Sie das Wie, Wann, Wo!
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Jeder Arbeitgeber muss nach dem Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6) arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen durchführen oder durchführen lassen. Gefährdungen und Belastungen für die Beschäftigten ergeben sich z. B. aus der Einrichtung der Arbeitsplätze, durch Maschinen, Gefahrstoffe und Lärm.
Anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind die erfoderlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes festzulegen. Betriebe mit zehn oder mehr Beschäftigten müssen die Ergebnisse und die Überprüfung dokumentieren.