Was besagt die Baustellenverordnung im Detail?
„Mit Sicherheit auf dem richtigen Kurs”. Wir lehren nur das, was wir auch in der Praxis können: Arbeitsschutz.
Ausbildung nach den Grundsätzen der RAB 30, Anlage B und C. Hier erfahren Sie das Wie, Wann, Wo!
Ihre SCC Zertifizierung ist noch nicht komplett? Wir bilden Ihre Führungskräfte aus.
Ein Stoff oder eine Zubereitung ist ein Gefahrstoff, wenn folgende gefährliche Eigenschaften vorliegen: sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leicht entzündlich, entzündlich, sensibilisierend, Krebs erzeugend, fortpflanzungsgefährdend, Erbgut verändernd, umweltgefährlich.
Als gefährlich gelten auch Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind, auf sonstige Weise chronisch schädigen oder aus denen bei der Herstellung oder Verwendung gefährliche Stoffe entstehen oder freigesetzt werden.