BfGA - Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz mbH

Glossar


Arbeitsschutz Lexikon

RAB 30 BaustellV

Was besagt die Baustellenverordnung im Detail?


Arbeitsschutz Seminare

Arbeitsschutz Fortbildung

„Mit Sicherheit auf dem richtigen Kurs”. Wir lehren nur das, was wir auch in der Praxis können: Arbeitsschutz.

SiGeKoordinator

Ausbildung nach den Grundsätzen der RAB 30, Anlage B und C. Hier erfahren Sie das Wie, Wann, Wo!

SCC - Schulung für Führungskräfte

Ihre SCC Zertifizierung ist noch nicht komplett? Wir bilden Ihre Führungskräfte aus.

Hautschutz

Beim Umgang mit Arbeitsstoffen, die die Haut gefährden können, ist im Rahmen der betrieblichen Organisation sicherzustellen, dass Angaben zur Hautgefährdung und zur Anwendung von Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln in einem Hautschutzplan zusammengefasst werden.

Bei folgenden beispielhaft genannten Tätigkeiten ist, auch unabhängig von der Verwendung von Gefahrstoffen, mit Gefährdungen durch Hautkontakt zu rechnen:

  • Umgang mit Lösemitteln
  • Galvanisieren und Härten
  • Bearbeitung von Werkstücken
  • Schweißen, Schneiden
  • Reinigung und Desinfektion von Arbeitsmitteln, Geräten, Werkzeugen und Räumen
  • Instandhaltungs-, Instandsetzungs-, Montage- und Demontagearbeiten
  • Wertstoffsortierung
  • Feuchtarbeiten.

Der Hautschutz umfasst Schutz-, Reinigungs- und Pflegemaßnahmen:

  • Hautschutzpräparate werden vor der Arbeit aufgetragen, bieten aber keinen absoluten Schutz. Sie pflegen vielmehr die Haut und erleichtern die spätere Reinigung
  • Die Haut muss gründlich, aber schonend gereinigt werden. Deswegen sind keine scharfkantigen Reinigungsmittel oder Lösemittel zu benutzen
  • Für die Pflege nach der Arbeit bieten sich feuchtigkeits- oder fetthaltige Salben an, die die Regeneration der Haut unterstützen.

Beim Umgang mit Säuren, Laugen, Ölen oder Lösemitteln sind Schutzhandschuhe vorgeschrieben. Auf die Pflege der Haut darf aber auch dann nicht verzichtet werden.

drucken bookmarken weiterempfehlen