BfGA - Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz mbH

Glossar


Arbeitsschutz Lexikon

RAB 30 BaustellV

Was besagt die Baustellenverordnung im Detail?


Arbeitsschutz Seminare

Arbeitsschutz Fortbildung

„Mit Sicherheit auf dem richtigen Kurs”. Wir lehren nur das, was wir auch in der Praxis können: Arbeitsschutz.

SiGeKoordinator

Ausbildung nach den Grundsätzen der RAB 30, Anlage B und C. Hier erfahren Sie das Wie, Wann, Wo!

SCC - Schulung für Führungskräfte

Ihre SCC Zertifizierung ist noch nicht komplett? Wir bilden Ihre Führungskräfte aus.

Notausgang

Notausgänge sind für den Notfall vorgesehene bauliche Öffnungen. In der Regel handelt es sich dabei um Türen, aber auch Luken, Ausstiege, Fenster oder sonstige Fluchtöffnungen im Gebäude. Die Zahl und die Lage der Notausgänge sind von den Gefährdungen im jeweiligen Betrieb oder in Teilbereichen und von der Zahl der anwesenden Personen abhängig. Grundsätzlich muss bei Gefahr sichergestellt sein, dass alle Personen die Räume schnell und sicher verlassen können. Notausgangstüren müssen immer in Fluchtrichtung aufschlagen.

Voraussetzungen für Notausgänge

  • Ausgänge sind leicht zu erkennen, d. h. sie sind deutlich gekennzeichnet
  • Ausgänge sind immer frei, d. h. sie sind nicht zugestellt
  • Türen schlagen in Fluchtrichtung auf
  • Türen sind von innen nicht abgeschlossen, solange sich Personen im Gebäude aufhalten (auch dann nicht, wenn der Schlüssel für den Bedarfsfall in einem Schlüsselkasten direkt neben dem Notausgang hängt)

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