Was besagt die Baustellenverordnung im Detail?
„Mit Sicherheit auf dem richtigen Kurs”. Wir lehren nur das, was wir auch in der Praxis können: Arbeitsschutz.
Ausbildung nach den Grundsätzen der RAB 30, Anlage B und C. Hier erfahren Sie das Wie, Wann, Wo!
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Notausgänge sind für den Notfall vorgesehene bauliche Öffnungen. In der Regel handelt es sich dabei um Türen, aber auch Luken, Ausstiege, Fenster oder sonstige Fluchtöffnungen im Gebäude. Die Zahl und die Lage der Notausgänge sind von den Gefährdungen im jeweiligen Betrieb oder in Teilbereichen und von der Zahl der anwesenden Personen abhängig. Grundsätzlich muss bei Gefahr sichergestellt sein, dass alle Personen die Räume schnell und sicher verlassen können. Notausgangstüren müssen immer in Fluchtrichtung aufschlagen.
Voraussetzungen für Notausgänge