BfGA - Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz mbH

Glossar


Mehr Infos zu SiGeKo


Arbeitsschutz Lexikon Top10

RAB 30 BaustellV

Was besagt die Baustellenverordnung im Detail?

MVAS

Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS).


Arbeitsschutz Seminare

Arbeitsschutz und Recht

Arbeitsschutz-Seminare der BfGA vermitteln einen umfassenden Überblick über Gefahren, Gefährdungen, Präventionsmaßnahmen

SiGeKo (SiGe-Koordinator)

Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen, ggf. mehrere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen.

Der Koordinator hat mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.

Seine Aufgabe ist es, bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufeinander abzustimmen. Er hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen, der u. a. die Arbeitsschutzbestimmungen und die Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten enthält. Zudem fertigt er die sogenannten „Unterlage” an, aus der Arbeitsschutzmaßnahmen für spätere Arbeiten (z. B. Wartung und Instandhaltung) an der baulichen Anlage ersichtlich sein müssen.

In der Bauphase organisiert und koordiniert er die Zusammenarbeit der verschiedenen Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsschutzes und deren Überwachung der Arbeitsverfahren.

Geeignete Koordintoren im Sinne der RAB 30 verfügen über

  • mindestens zweijährige Berufserfahrung in Planung oder Ausführung von Bauvorhaben
  • baufachliche Kenntnisse als Bauingenieur, Architekt, Meister, Polier oder Techniker
  • arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
  • spezielle Koordinatorenkenntnisse

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