Was besagt die Baustellenverordnung im Detail?
Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS).
Arbeitsschutz-Seminare der BfGA vermitteln einen umfassenden Überblick über Gefahren, Gefährdungen, Präventionsmaßnahmen
Der Arbeitgeber ist nach § 12 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Mitarbeiter auf die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz hinzuweisen und sie über die Schutzmaßnahmen zu informieren. Unterweisungen sollen gewährleisten, dass die Beschäftigten sich bei ihrer Arbeit sicherheitsgerecht und gesundheitsbewusst verhalten. Eine vollständige Unterweisung umfasst darüber hinaus das Einüben von Verhaltens- und Arbeitsweisen.
Unterweisungen sind Aufgabe des Vorgesetzten und finden vor Aufnahme einer Tätigkeit und bei gleichbleibender Tätigkeit dann mindestens einmal im Jahr statt. Ändern sich Gefährdungen oder Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind die Unterweisungsinhalte und die Unterweisungsintervalle anzupassen. Kürzere Unterweisungsintervalle können sich aus speziellen Arbeitsschutzvorschriften ergeben, z. B. § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz, das eine halbjährliche Unterweisung fordert oder beim Umgang mit Explosivstoffen.
Sicherheitsunterweisungen sollten schriftlich festgehalten und von den Beschäftigten per Unterschrift bestätigt werden. In manchen Vorschriften wird dieser Nachweis verlangt.
Weitere Informationen zu unseren Leistungen: Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz
Einen schnellen Überblick über unseren aktuellen Seminare, Lehrgänge und Inhouse-Schulungen bieten wir Ihnen auf der Seite „Unterweisung Seminare“.