BfGA - Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz mbH

Glossar


Arbeitsschutz Lexikon

RAB 30 BaustellV

Was besagt die Baustellenverordnung im Detail?


Arbeitsschutz Seminare

Arbeitsschutz Fortbildung

„Mit Sicherheit auf dem richtigen Kurs”. Wir lehren nur das, was wir auch in der Praxis können: Arbeitsschutz.

SiGeKoordinator

Ausbildung nach den Grundsätzen der RAB 30, Anlage B und C. Hier erfahren Sie das Wie, Wann, Wo!

SCC - Schulung für Führungskräfte

Ihre SCC Zertifizierung ist noch nicht komplett? Wir bilden Ihre Führungskräfte aus.

Verbandbuch

Jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb ist zu dokumentieren. Das Verbandbuch ist die dafür am häufigsten verwendete Form der Aufzeichnung, um der Dokumentationsverpflichtung nach § 24 BGV A1 nachzukommen.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Namen des Verletzten bzw. Erkrankten
  • Datum/Uhrzeit des Unfalles bzw. Gesundheitsschadens
  • Ort
  • Hergang
  • Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung
  • Namen der Zeugen
  • Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung
  • Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Name des Erste-Hilfe-Leistenden

Die Angaben dienen als Beleg, dass es sich um einen Arbeitsunfall bzw. eine arbeitsbedingte Gesundheitsschädigung handelt. So kann bei Spätfolgen ein Anspruch auf Versicherungsleistungen nachgewiesen werden. Die Angaben müssen fünf Jahre aufbewahrt werden.

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