Was besagt die Baustellenverordnung im Detail?
„Mit Sicherheit auf dem richtigen Kurs”. Wir lehren nur das, was wir auch in der Praxis können: Arbeitsschutz.
Ausbildung nach den Grundsätzen der RAB 30, Anlage B und C. Hier erfahren Sie das Wie, Wann, Wo!
Ihre SCC Zertifizierung ist noch nicht komplett? Wir bilden Ihre Führungskräfte aus.
Jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb ist zu dokumentieren. Das Verbandbuch ist die dafür am häufigsten verwendete Form der Aufzeichnung, um der Dokumentationsverpflichtung nach § 24 BGV A1 nachzukommen.
Folgende Angaben sind erforderlich:
Die Angaben dienen als Beleg, dass es sich um einen Arbeitsunfall bzw. eine arbeitsbedingte Gesundheitsschädigung handelt. So kann bei Spätfolgen ein Anspruch auf Versicherungsleistungen nachgewiesen werden. Die Angaben müssen fünf Jahre aufbewahrt werden.