BfGA GmbH - Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz

Meist gelesen:

Arbeitsschutz Bibliothek

SiGe-Arbeitsschutz KOMPAKT:Sie besitzen schon umfangreiche arbeitsschutzfachliche Kenntnisse, dann gilt es nur noch die speziellen Gefährdungen auf Baustellen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu konkretisieren. Unser Kurs am 10.11.2010 wäre genau richtig für Sie. »Mehr lesen...

SiGe-Koordination, RAB 30/C:Unser nächstes Seminar "spezielle Koordinatorenkenntnisse" gemäß RAB 30, Anlage C, vom 12. bis 15. Oktober 2010, vermittelt anschaulich und praxisnah die einschlägigen Instumente der SiGe-Koordination. »Mehr lesen...

SiGe-Arbeitsschutz, RAB 30/B:Nächster Lehrgang vom 6. bis 9. Juli 2010 in München. Die arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse gem. RAB 30, Anlage B, sind ein MUSS für den "geeigneten SiGe-Koordinator". Die speziellen Koordinatorenkenntnisse allein sind nicht ausreichend. Runden Sie jetzt Ihr Profil ab. »Mehr lesen...

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - Januar 2010:Fahrerinnen und Fahrer, die im europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden und Fahrten zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen besondere Qualifikation nachweisen. »Mehr lesen...

Verbandbuch

Jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb ist zu dokumentieren. Das Verbandbuch ist die dafür am häufigsten verwendete Form der Aufzeichnung, um der Dokumentationsverpflichtung nach § 24 BGV A1 nachzukommen.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Namen des Verletzten bzw. Erkrankten
  • Datum/Uhrzeit des Unfalles bzw. Gesundheitsschadens
  • Ort
  • Hergang
  • Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung
  • Namen der Zeugen
  • Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung
  • Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Name des Erste-Hilfe-Leistenden

Die Angaben dienen als Beleg, dass es sich um einen Arbeitsunfall bzw. eine arbeitsbedingte Gesundheitsschädigung handelt. So kann bei Spätfolgen ein Anspruch auf Versicherungsleistungen nachgewiesen werden. Die Angaben müssen fünf Jahre aufbewahrt werden.

Die BfGA GmbH ist GQA-zertifiziert - erfahren Sie mehr unter: Tel. 089/88 97 842 oder Fax 089/88 97 839