BfGA - Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz mbH

Glossar


Arbeitsschutz Lexikon

RAB 30 BaustellV

Was besagt die Baustellenverordnung im Detail?


Arbeitsschutz Seminare

Arbeitsschutz Fortbildung

„Mit Sicherheit auf dem richtigen Kurs”. Wir lehren nur das, was wir auch in der Praxis können: Arbeitsschutz.

SiGeKoordinator

Ausbildung nach den Grundsätzen der RAB 30, Anlage B und C. Hier erfahren Sie das Wie, Wann, Wo!

SCC - Schulung für Führungskräfte

Ihre SCC Zertifizierung ist noch nicht komplett? Wir bilden Ihre Führungskräfte aus.

Vibration

Vibrationen sind Schwingungen, die z. B. von Fahrzeugen oder kraftbetriebenen Handmaschinen ausgehen und in den Körper geleitet werden und damit zu gesundheitlichen Schäden führen können.

Die EG-Richtlinie “Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen)” definiert zwei Arten von Vibration:

  • Hand-Arm-Vibrationen: Mechanische Schwingungen, die bei Übertragung auf das Hand-Arm-System des Menschen Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer verursachen, insbesondere Durchblutungsstörungen, Knochen- oder Gelenkschäden, neurologische oder Muskelerkrankungen;
  • Ganzkörper-Vibrationen: Mechanische Schwingungen, die bei Übertragung auf den gesamten Körper Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer verursachen, insbesondere Rückenschmerzen und Schädigungen der Wirbelsäule

Je nach Schwingungsstärke darf mit einem Gerät nur eine begrenzte Zeit gearbeitet werden. Zunächst sollten jedoch die Möglichkeiten der Technik ausgeschöpft werden. Es gibt z. B. Meißelhämmer mit vibrationsdämpfenden Griffhülsen und rückstoßgeminderte Niethämmer. Bei Fahrzeugen ist eine gute Federung des Fahrersitzes wichtig.

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