BfGA - Beratungsgesellschaft für Gesundheits- und Arbeitsschutz mbH

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Die Akademie für Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz

SiGe-Arbeitsschutz KOMPAKT:Sie besitzen schon umfangreiche arbeitsschutzfachliche Kenntnisse, dann gilt es nur noch die speziellen Gefährdungen auf Baustellen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu konkretisieren. Unser Kurs am 10.11.2010 wäre genau richtig für Sie. »Mehr lesen...

SiGe-Koordination, RAB 30/C:Unser nächstes Seminar "spezielle Koordinatorenkenntnisse" gemäß RAB 30, Anlage C, vom 12. bis 15. Oktober 2010, vermittelt anschaulich und praxisnah die einschlägigen Instumente der SiGe-Koordination. »Mehr lesen...

SiGe-Arbeitsschutz, RAB 30/B:Nächster Lehrgang vom 6. bis 9. Juli 2010 in München. Die arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse gem. RAB 30, Anlage B, sind ein MUSS für den "geeigneten SiGe-Koordinator". Die speziellen Koordinatorenkenntnisse allein sind nicht ausreichend. Runden Sie jetzt Ihr Profil ab. »Mehr lesen...

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - Januar 2010:Fahrerinnen und Fahrer, die im europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden und Fahrten zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen besondere Qualifikation nachweisen. »Mehr lesen...

Neues zur Arbeitssicherheit im Betrieb

Arbeitschutz im Wandel „Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im Betrieb im Wandel.”

Reform der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung

Die Reform zur Vereinfachung der Vorschriften zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (BGV A6 und BGV A7) befindet sich im laufenden Prozess und ist für Kleinbetriebe (bis 50 Beschäftigte) weitgehend umgesetzt.
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) müssen Betriebe mit Beschäftigten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen, deren Einsatzzeiten in Unfallverhütungsvorschriften geregelt sind. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften haben die Unfallverhütungsvorschriften BGV A6 und BGV A7 überarbeitet und zur einheitlichen Unfallverhütungsvorschrift die BGV A2 zusammengefasst. Die BGV A2 basiert auf einem gefährdungsorientierten Konzept. Kleinstbetriebe werden von unpraktikablen Mindesteinsatzzeiten (x Minuten pro Jahr und Arbeitnehmer) befreit und Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können künftig alternativ zur Regelbetreuung das sog. Unternehmermodell wählen. Das Unternehmermodell setzt auf eine regelmäßige Aus- und Fortbildung des Unternehmers in Bezug auf sein Wissen zur Arbeitssicherheit im Betrieb und auf dessen Eigenverantwortung, wann das Hinzuziehen von Arbeitsschutzexperten geboten ist. Die neue BGV A2 ist bei den meisten Berufsgenossenschaften bereits in Kraft getreten. Seit dem 01.01.2007 gilt sie auch bei der BG BAU.
Nähere Infos erhalten Sie im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung von unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit.

Fusion zur „Gesetzlichen Unfallversicherung“

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen haben beschlossen, zum 1. Juli 2007 einen gemeinsamen Spitzenverband für die gesetzliche Unfallversicherung zu schaffen. Der neue Verband soll den Namen “Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung” tragen.
Die Mitglieder des neuen Verbandes sichern rund 70 Millionen Menschen in Deutschland gegen die Folgen von Berufskrankheiten, Arbeits- und Wegeunfällen ab. Gleichzeitig werden rund 3,7 Millionen Unternehmen und Einrichtungen von der Haftung für eben diese Folgen freigestellt.

Parallel dazu soll auch die Zahl der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften weiter sinken.
Die Berufsgenossenschaften soll sich von derzeit noch 26 auf 9 im Jahr 2012 verringern. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website des Hauptverbandes der Gewerblichen Berufsgenossenschaften unter www.hvbg.de.

Neue Vorschriften zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung

Im Bundesanzeiger Nr. 232a vom 09.12.2006 wurden nachfolgende Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) veröffentlicht, die bereits Ende April 2006 vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) verabschiedet worden sind:

  • TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit
  • TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
  • TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
  • TRBS 1201 Teil 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • TRBS 1203 Teil 3 Befähigte Personen - Besondere Anforderungen - Elektrische Gefährdungen
  • TRBS 2111 Teil 2 Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor unkontrolliert bewegten Teilen
  • TRBS 2210 Gefährdungen durch Wechselwirkungen

Als zuverlässiger und fachkundiger Partner in Sachen Arbeitssicherheit im Betrieb informieren wir Sie gerne über alle Neuerungen auf dem Gebiet des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Die BfGA GmbH ist GQA-zertifiziert - erfahren Sie mehr unter: Tel. 089/88 97 842 oder Fax 089/88 97 839

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