BfGA - Beratungsgesellschaft für Gesundheits- und Arbeitsschutz mbH

Meist gelesen:

Die Akademie für Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz

SiGe-Arbeitsschutz KOMPAKT:Sie besitzen schon umfangreiche arbeitsschutzfachliche Kenntnisse, dann gilt es nur noch die speziellen Gefährdungen auf Baustellen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu konkretisieren. Unser Kurs am 10.11.2010 wäre genau richtig für Sie. »Mehr lesen...

SiGe-Koordination, RAB 30/C:Unser nächstes Seminar "spezielle Koordinatorenkenntnisse" gemäß RAB 30, Anlage C, vom 12. bis 15. Oktober 2010, vermittelt anschaulich und praxisnah die einschlägigen Instumente der SiGe-Koordination. »Mehr lesen...

SiGe-Arbeitsschutz, RAB 30/B:Nächster Lehrgang vom 6. bis 9. Juli 2010 in München. Die arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse gem. RAB 30, Anlage B, sind ein MUSS für den "geeigneten SiGe-Koordinator". Die speziellen Koordinatorenkenntnisse allein sind nicht ausreichend. Runden Sie jetzt Ihr Profil ab. »Mehr lesen...

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - Januar 2010:Fahrerinnen und Fahrer, die im europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden und Fahrten zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen besondere Qualifikation nachweisen. »Mehr lesen...

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Sifa - Garant für Arbeitschutz “Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa / FaSi) ist lang und schwierig geworden und ständige Weiterbildung ist unumgänglich. Daher entscheiden sich viele Unternehmen für ein Outsourcing dieser Leistung.”

Auftrag der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Das Leitbild eines zeitgemäßen Arbeitsschutzes geht von einem ganzheitlichen Verständnis von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit aus. Es betont die Eigenverantwortung eines Betriebs, der Führungskräfte und der Mitarbeiter zum Arbeitsschutz, bindet Führungskräfte verstärkt in den Arbeitsschutz ein und setzt auf regelmäßige Bewertung mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa / FASi) ist ein (inner-)betrieblicher Berater, der den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes unterstützt. Die Fachkompetenz und das Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist mit entscheidend für das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Unternehmen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat demnach im Betrieb eine Schlüsselstellung bezüglich des Arbeitsschutzes, ohne jedoch über entsprechende Weisungsbefugnis zu verfügen. Die Auswirkungen der Arbeitsschutzmaßnahmen, d. h. sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen, sind eine Leistung des gesamten Betriebs und nicht nur das Ergebnis der Arbeit von Fachexperten. Aufgrund dieser besonderen Voraussetzungen kommt dem Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit, d. h. wie qualifiziert Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb initiiert und umgesetzt werden, eine hohe Bedeutung zu.

Grundwerte der SiFa-Funktion

Fachliches Grundwissen gepaart mit fachlichem Spezialwissen
Die SiFa verfügt über gute Methodenkompetenz, das Spezialwissen erwirbt und erneuert die sie ständig in speziellen Fortbildungsveranstaltungen je nach den betrieblichen Erfordernissen.

Handlungsorientierte statt vorschriftenorientierte Inhalte
Die SiFa handelt nicht, weil es rechtlich gefordert wird, sondern weil erkannte Defizite zu beseitigen sind.

Sozialkompetenz statt „Paragraphenreiterei”
Die SiFa droht nicht mit Paragraphen und argumentiert nicht mit juristischen Folgen, sondern schafft durch sozialkompetentes Auftreten und überzeugende Argumentation die nötige Anerkennung im Unternehmen.

Betrachtung des gesamten Arbeitssystems statt „Flickschusterei”
Die SiFa bezieht alle Aktivitäten im Arbeitsschutz auf das gesamte Arbeitssystem unter Beachtung aller betrieblichen Anforderungen.

Systematisches Handeln und methodisches Vorgehen statt „System des Reagierens”
Die SiFa erzielt durch systematisches Handeln unter Einbeziehung bewährter Methoden kontinuierliche und präventive Erfolge im Arbeitsschutz.

Inhalte und Aufbau der SiFa-Ausbildung

Auf der Grundlage des Fachaufsichtsschreibens des BMA vom 29.12.1997 haben sich die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf folgendes Referenzmodell verständigt:

Ausbildungsstufe I
Vermittlung von grundlegender fachlich-inhaltlicher, methodischer und sozialer Kompetenz.
Die Ausbildungsstufe I beginnt mit der einwöchigen Präsenzphase I (P I). Daran schließt sich die Selbstlernphase I und die Lernerfolgskontrolle 1 (LEK 1) an. Das Bestehen der LEK 1 ist Voraussetzung für die Fortführung der Ausbildungsstufe I mit der einwöchigen Präsenzphase II (P II) und der daran anschließenden Selbstlernphase II. Die darauf folgende zweiwöchige Präsenzphase III (P III) schließt die Ausbildungsstufe I ab und führt in die vertiefende Ausbildungsstufe II ein.

Ausbildungsstufe II
Vertiefung der Komponenten der vorangegangenen Ausbildungsstufe insbesondere durch Bearbeitung von Fallbeispielen
Die Ausbildungsstufe II beginnt mit der Selbstlernphase III. Darauf folgt ein Praktikum von maximal 8 Wochen Dauer. Über das Praktikum wird in der Lernerfolgskontrolle 2 (LEK 2) eine Studienarbeit verfasst, die in der anschließenden einwöchigen Präsenzphase IV (P IV) präsentiert werden soll. Die abschließende Lernerfolgskontrolle 3 (LEK 3) besteht aus einem Vortrag über die Studienarbeit mit anschließender Diskussion.

Ausbildungsstufe III
Erweiterung der Kenntnisse um branchenspezifische Aspekte
Bestandteile der Ausbildungsstufe III sind die branchenspezifische einwöchige
Präsenzphase V (P V) und die letzte Lernerfolgskontrolle 4 (LEK 4). Die genauen Inhalte der Ausbildungsstufe III werden von der für den Teilnehmer zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) festgelegt.

Präsenz- und Selbstlernphasen mit Praktikum

Präsenzphasen
Die fünf Präsenzphasen werden in der Regel als Vollzeit-Wochenlehrgänge durchgeführt, in denen vorwiegend Handlungs- und Methodenkompetenz vermittelt wird.

Selbstlernphasen
Zwischen den Präsenzphasen sind drei Selbstlernphasen zum Selbststudium vorgesehen.
Hier wird vorwiegend Fachkompetenz (Fachwissen zum Arbeitsschutz) vermittelt.

Die Teilnehmer erhalten dazu eine interaktive Lernsoftware auf CD-Rom. Die Inhalte der Präsenz- und Selbstlernphasen sind miteinander verknüpft bzw. bauen aufeinander auf. Es ist daher zwingend erforderlich, dass der Teilnehmer die Lernsoftware bis zur nächsten Präsenzphase durcharbeitet.

Auch wenn diese Phase Selbstlernphase genannt wird, betreibt der Ausbildungsträger eine Hotline, die den Teilnehmern Fragen zur Nutzung der Lernsoftware beantwortet. Bei branchenspezifischen Fachfragen kann sich der Teilnehmer an den zuständigen, technischen Aufsichtsbeamten seiner Berufsgenossenschaft vor Ort wenden.

Praktikum
Im Rahmen der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa-Ausbildung) ist ein Praktikum mit einer konkreten Praktikumsaufgabe, vorzugsweise im eigenen Unternehmen, zu absolvieren. Das Praktikum folgt auf die Selbstlernphase III und soll die Dauer von 8 Wochen nicht übersteigen. Hierüber ist ein Praktikumsbericht als LEK 2 zu verfassen.

Voraussetzung und Dauer der Ausbildung

Voraussetzung Teilnehmer
Ingenieure, Techniker oder Meister

Voraussetzung Ausbildungsträger
Berufsgenossenschaften oder staatlich anerkannte private Lehrgangsträger

Dauer
Präsenzphasen I - V: 6 Wochen
Selbstlernphasen I - III: ca. 300 Stunden
Praktikum: max. 8 Wochen
Gesamtdauer der SiFa-Ausbildung: zwischen 1 und 3 Jahren

Als zuverlässiger und fachkundiger Partner in Sachen Arbeitssicherheit stellen wir Ihnen gerne die genau für Ihren Betrieb passende externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die BfGA GmbH ist GQA-zertifiziert - erfahren Sie mehr unter: Tel. 089/88 97 842 oder Fax 089/88 97 839

Home Arbeitsschutz Sicherheitstechnische Betreuung SiFa / FaSi - die Fachkraft für Arbeitssicherheit