BfGA - Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz mbH

Arbeitsschutz


Unternehmerpflichten

Gefährdungsbeurteilung

Diese systematische Erfassung der Gefährdungen und Belastungen ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes und liegt im Verantwortungsbereich des Unternehmers


Betrieblicher Arbeitsschutz

Arbeitsschutzmanagement

Mehr als nur ein Schlagwort. Fach- und Führungskräftemangel zwingen die Unternehmen zu durchorganisierten Strukturen - auch im Arbeitsschutz.

SiGeKo in der Ausführungsphase

Sigeplan - SiGeKo in der Ausführungsphase Auch wenn es viele Bereiche gibt, für die sowohl die Sicherheitsfachkraft als auch der Koordinator zuständig sind, haben sie von Grund auf unterschiedliche Aufgaben.

In der Ausführungsphase des Bauvorhabens hat der Koordinator die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Auftrag des Bauherrn zwischen allen bei der technischen und organisatorischen Planung und den gleichzeitig auf der Baustelle tätigen Unternehmen zu koordinieren.

Unser Leistungsbild

umfasst während der Ausführungsphase je nach Vereinbarung:

  • Aushängen und Anpassen der Vorankündigung
  • Bekannt machen, Anpassen und Fortschreiben des SiGe-Plans sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen
  • Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern (einschließlich Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte)
  • Organisieren des Zusammenwirkens der Bau ausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Beispiel durch Sicherheitsbesprechungen und -begehungen mit Dokumentation und Auswertung der Ergebnisse
  • Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber, zum Beispiel durch Einfordern von Nachweisen
  • Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplans hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen
  • Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle
  • Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz

Bitte beachten Sie auch unsere Seminare zur SiGe-Koordination:

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