BfGA - Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz mbH

Arbeitsschutz


Unternehmerpflichten

Gefährdungsbeurteilung

Diese systematische Erfassung der Gefährdungen und Belastungen ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes und liegt im Verantwortungsbereich des Unternehmers


Betrieblicher Arbeitsschutz

Arbeitsschutzmanagement

Mehr als nur ein Schlagwort. Fach- und Führungskräftemangel zwingen die Unternehmen zu durchorganisierten Strukturen - auch im Arbeitsschutz.

SiGeKo in der Planungsphase

SiGeKo - SiGe-PlanViele Unfallursachen auf Baustellen lassen sich bis in die Planungsphase zurückverfolgen.

Oft zeigt sich, dass sicherheitstechnische Einrichtungen und Arbeitsschutzmaßnahmen

  • nicht angemessen und praxistauglich geplant wurden
  • nicht fachgerecht ausgeschrieben wurden
  • nicht angemessen bauvertraglich geregelt wurden
  • nicht zum richtigen Zeitpunkt, in der erforderlichen Menge bzw. mit der festgelegten Qualität für die Ausführung zur Verfügung standen

Unsere SiGeKo analysieren bereits in der Planungsphase die auftretenden Gefährdungen und koordinieren frühzeitig die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Dazu stehen sie im ständigen Dialog mit den an der Planung und Ausführung des Bauvorhabens Beteiligten.

Unser Leistungsbild

umfasst während der Planungsphase je nach Vereinbarung:

  • Koordinieren der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz
  • Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und den anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle
  • Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
  • SiGe-Plan ausarbeiten und an den Planungsprozess anpassen
  • Erstellen einer Baustellenordnung
  • Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage und Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung dieser Arbeiten
  • Hinwirken auf das Berücksichtigen von Leistungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz in Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen, gegebenenfalls Mitwirken bei der Prüfung der Angebote und der Vergabe
  • Beraten bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden
  • Mitwirken beim Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde

Qualifizieren Sie sich selbst – durch unsere Seminare zur SiGe-Koordination:

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