BfGA - Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz mbH

Arbeitsschutz


Definition der Fachbegriffe


Jobangebot im Breisgau

Vollblut-Sifa gesucht

Sie lieben die Freiheit des Außendienstes und haben ein gutes Auge und gutes Fachwissen was Arbeitssicherheit betrifft, dann könnte das etwas für Sie sein ...


Unternehmerpflichten

Gefährdungsbeurteilung

Diese systematische Erfassung der Gefährdungen und Belastungen ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes und liegt im Verantwortungsbereich des Unternehmers.


Betrieblicher Arbeitsschutz

DGUV V2, ASiG Unfallverhütungsvorschrift

Zum 1. Januar 2011 hat die neue Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 die BGV A2 abgelöst. Wir sagen Ihnen was sich dadurch bei der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung ändert und wie Sie das Beste für Ihren Betrieb daraus machen.

Unterweisungen nach § 12

Arbeitssicherheit beginnt mit Kommunikation (Unterweisung § 12 Arbeitsschutzgesetz). Wir machen Sie und Ihre Beschäftigten in Ihrem Workshop in allen Belangen “Ihres” Themas fit.

Arbeitsschutzmanagement

Mehr als nur ein Schlagwort. Fach- und Führungskräftemangel zwingen die Unternehmen zu durchorganisierten Strukturen - auch im Arbeitsschutz.


Baustellenverordnung

SiGe-Koordination

Unsere SiGe-Koordinatoren übernehmen die komplette Umsetzung der RAB (Regeln zum Arbeitsschutz) gemäß Baustellenverordnung auf Baustellen.


Arbeitsschutz Seminare

Arbeitsschutz Fortbildung

„Mit Sicherheit auf dem richtigen Kurs”. Wir lehren nur das, was wir auch in der Praxis können: Arbeitsschutz.

Weitere Arbeitsschutzleistungen

Arbeitsschutz und GefährdungsbeurteilungArbeitsschutz bedeutet auch:

Koordination von Arbeiten in kontaminierten Bereichen gemäß BGR 128

Arbeiten in kontaminierten Bereichen (z. B. Deponien, Altlasten, Sanierungsmaßnahmen) sind mit einer Vielzahl von besonderen Gefahren verbunden, insbesondere durch die vorhandenen Gefahrstoffe und das oftmals gleichzeitige Arbeiten mehrerer Auftraggeber. Koordinatoren nach BGR 128 überwachen und koordinieren die einzelnen Unternehmen zur Vermeidung möglicher gegenseitiger Gefährdungen und verfügen über Weisungsbefugnis gegenüber allen Unternehmen und deren Beschäftigten.

Bei der Koordination gem. BGR 128 gehen wir wie folgt vor:

  • Aufstellen eines baustellenbezogenen Arbeits- und Sicherheitsplans
  • Einweisen der Baubeteiligten in die jeweiligen Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen auf der Arbeits- oder Baustelle
  • Überwachen der Einhaltung der in den Betriebsanweisungen festgelegten Forderungen
  • Veranlassen erforderlicher Gefahrstoffermittlungen und -messungen und Bewerten die Ergebnisse
  • Abstimmen der zeitlichen Abfolge von Einzelgewerken und Bewerten ihrer Auswirkungen aufeinander hinsichtlich möglicher Gefahren

Ein Hinweis:

Die Bestellung eines Koordinators gem. BGR 128 wird u. a. bei folgenden Arbeiten notwendig:

  • Instandsetzung oder nachträglicher Einbau von Sickerwasserfassungen und -leitungen, von Gasfassungen und anderen baulichen Anlagen auf Deponien
  • nachträgliche Abdichtung bzw. Einkapselung von Deponien
  • Bau- bzw. Abbrucharbeiten auf (ehemals) industriell oder gewerblich genutztem Gelände, auf dem mit dem Vorhandensein von Gefahrstoffen und kontaminierten Bereichen oder noch unbekannten Gefahrstoffbelastungen gerechnet werden muss
  • Sanierung von kontaminierten Böden und Gewässern
  • Sanierung von baulichen Anlagen, die durch Gefahrstoffe aus Produktions-, Industrieanlagen oder Gewerbebetrieben (auch gewerbeähnlichen Betrieben) kontaminiert sind
  • Bearbeitung von Gefahrstoffkonzentraten in flüssigem, pastösem oder festem Zustand
  • Umlagerung und Aufarbeitung von Deponiegut sowie sonstige Eingriffe in den Deponiekörper
  • vorausgehende Arbeiten zur Erkundung vermuteter Gefahrstoffe
  • Maßnahmen zu Brandschadensanierung

Planung des organisatorischen Brandschutzes

Der vorbeugende Brandschutz erstreckt sich auf alle Maßnahmen zur Verhinderung und Ausbreitung eines Brandes. Neben den planerischen, baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen sind auch eine Vielzahl von organisatorische Maßnahmen nötig. Hier werden wir für Sie aktiv.

Wir planen insbesondere folgende organisatorische Brandschutzmaßnahmen:

  • Instandhaltung baulicher und technischer Brandschutzvorkehrungen
  • Aufstellung einer betrieblichen Brandschutzordnung
  • Erstellung von Alarm-, Flucht- und Rettungswegeplänen
  • Anfertigung von Feuerwehr-Einsatzplänen nach DIN 14095
  • Durchführung von Brandschutzübungen und -unterweisungen
  • Kontrollen des betrieblichen Brandschutzes

Wir werden für Ihr Unternehmen als Brandschutzbeauftragte tätig.

Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Explosionsschutzdokumenten

Auf Basis des Arbeitschutzgesetzes §§ 5 und 6 ist eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Sie ist Grundlage für eine wirksame Prävention im Unternehmen, denn sie bietet eine Handlungshilfe um Gefahren, Organisationsmängel und Störfaktoren zu erkennen, zu beurteilen und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen .

Gefährdungsbeurteilungen sind in weiteren Verordnungen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, wie Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung aufgegriffen und verankert worden. Sie regeln die Erstellung für Arbeitsmittel, Arbeisstoffe, Arbeitsverfahren, Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe.

Bei unseren systematisch aufgebauten Gefährdungsbeurteilungen orientieren wir uns an folgenden 7 Handlungsschritten:

  1. Analyse, Gefährdungsermittlung
  2. Beurteilung, Risikobewertung
  3. Zielsetzung, Schutzziel
  4. Entwicklung von Lösungsansetzen
  5. Auswahl der Lösung in Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern
  6. Unterstützung bei der Umsetzung der Lösung
  7. Wirkungskontrolle

Der Vorteil unserer Vorgehensweise ist, dass wir nicht auf “halbem Wege” stehen bleiben. Sobald die “Theorie” abgeschlossen ist, beginnt der schwierige Part der Umsetzung in die Praxis und hierbei begleiten wir Sie weiter.

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