Sie lieben die Freiheit des Außendienstes und haben ein gutes Auge und gutes Fachwissen was Arbeitssicherheit betrifft, dann könnte das etwas für Sie sein ...
Diese systematische Erfassung der Gefährdungen und Belastungen ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes und liegt im Verantwortungsbereich des Unternehmers.
Zum 1. Januar 2011 hat die neue Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 die BGV A2 abgelöst. Wir sagen Ihnen was sich dadurch bei der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung ändert und wie Sie das Beste für Ihren Betrieb daraus machen.
Arbeitssicherheit beginnt mit Kommunikation (Unterweisung § 12 Arbeitsschutzgesetz). Wir machen Sie und Ihre Beschäftigten in Ihrem Workshop in allen Belangen “Ihres” Themas fit.
Mehr als nur ein Schlagwort. Fach- und Führungskräftemangel zwingen die Unternehmen zu durchorganisierten Strukturen - auch im Arbeitsschutz.
Unsere SiGe-Koordinatoren übernehmen die komplette Umsetzung der RAB (Regeln zum Arbeitsschutz) gemäß Baustellenverordnung auf Baustellen.
„Mit Sicherheit auf dem richtigen Kurs”. Wir lehren nur das, was wir auch in der Praxis können: Arbeitsschutz.
Arbeitsschutz bedeutet auch:
Arbeiten in kontaminierten Bereichen (z. B. Deponien, Altlasten, Sanierungsmaßnahmen) sind mit einer Vielzahl von besonderen Gefahren verbunden, insbesondere durch die vorhandenen Gefahrstoffe und das oftmals gleichzeitige Arbeiten mehrerer Auftraggeber. Koordinatoren nach BGR 128 überwachen und koordinieren die einzelnen Unternehmen zur Vermeidung möglicher gegenseitiger Gefährdungen und verfügen über Weisungsbefugnis gegenüber allen Unternehmen und deren Beschäftigten.
Bei der Koordination gem. BGR 128 gehen wir wie folgt vor:
Die Bestellung eines Koordinators gem. BGR 128 wird u. a. bei folgenden Arbeiten notwendig:
Der vorbeugende Brandschutz erstreckt sich auf alle Maßnahmen zur Verhinderung und Ausbreitung eines Brandes. Neben den planerischen, baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen sind auch eine Vielzahl von organisatorische Maßnahmen nötig. Hier werden wir für Sie aktiv.
Wir planen insbesondere folgende organisatorische Brandschutzmaßnahmen:
Wir werden für Ihr Unternehmen als Brandschutzbeauftragte tätig.
Auf Basis des Arbeitschutzgesetzes §§ 5 und 6 ist eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Sie ist Grundlage für eine wirksame Prävention im Unternehmen, denn sie bietet eine Handlungshilfe um Gefahren, Organisationsmängel und Störfaktoren zu erkennen, zu beurteilen und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen .
Gefährdungsbeurteilungen sind in weiteren Verordnungen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, wie Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung aufgegriffen und verankert worden. Sie regeln die Erstellung für Arbeitsmittel, Arbeisstoffe, Arbeitsverfahren, Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe.
Bei unseren systematisch aufgebauten Gefährdungsbeurteilungen orientieren wir uns an folgenden 7 Handlungsschritten:
Der Vorteil unserer Vorgehensweise ist, dass wir nicht auf “halbem Wege” stehen bleiben. Sobald die “Theorie” abgeschlossen ist, beginnt der schwierige Part der Umsetzung in die Praxis und hierbei begleiten wir Sie weiter.
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