Arbeitssicherheit beginnt mit Kommunikation (Unterweisung § 12 Arbeitsschutzgesetz). Wir machen Sie und Ihre Führungskräfte in Ihrem Workshop fit in allen Belangen “Ihres” Themas.
Lesen Sie hier wie die Ausbildung geregelt ist. Ein guter Grund für Outsourcing!
Unsere SiGe-Koordinatoren übernehmen die komplette Umsetzung der RAB (Regeln zum Arbeitsschutz) gemäß Baustellenverordnung auf Baustellen.
„Mit Sicherheit auf dem richtigen Kurs”. Wir lehren nur das, was wir auch in der Praxis können: Arbeitsschutz.
Ihre Mitarbeiter müssen schon nächste Woche auf der neuen Baustelle sein, doch es fehlen noch die benötigten Zertifikate nach SCC-Dokument 016 - Wir helfen Ihnen weiter!
Ob Betriebssicherheitsverordnung, Baustellenverordnung oder arbeitsmedizinsche Betreuung – die Newsletter der BfGA GmbH informieren in loser Folge über Neuigkeiten zu Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Newsletter-Download: Nach jedem Newsletter steht Ihnen eine Download-Funktion zur Verfügung. Bei Fragen wenden Sie sich an Tel. 089/88 97 842 oder E-Mail: info@bfga.de
Derzeit sind folgende Newsletter verfügbar:
Um die Folgen eines Arbeitsunfalls so gering wie möglich zu halten, ist die Erste Hilfe eine wirksame und unabdingbare Maßnahme im Betrieb. Abhängig von der Art der Tätigkeit und der Anzahl der Beschäftigten sind hierzu bestimmte Vorausetzungen zu schaffen. »Mehr lesen…
Erfahren Sie hier die aktuellen Änderungen in den Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR), in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV). »Mehr lesen…
Am 1. Januar 2011 ändern sich die Vorgaben zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung für Betriebe. Dann tritt die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicher-heit“ (DGUV Vorschrift 2) in Kraft und löst die BGV A2/GUV-V A2 und die GUV-V A 6/7 ab. D. h., die Umsetzung des ASiG erfolgt nun in allen Betrieben nach einheitlichen Standards. Die unterschiedlichen Einsatzzeiten gehören nun der Vergangenheit an. Künftig wird es für die betriebsärztliche und sicherheits-technische Betreuung keine pauschal vorgegebenen Einsatzzeiten, die je Unfallversicherungsträger stark variieren, mehr geben. »Mehr lesen…
Beim Einsatz von Baumaschinen ereignen sich immer wieder schwere und tödliche Unfälle, da in der Nähe arbeitende Kollegen von den Maschinenführern nicht gesehen werden.
In der DIN 474-1: 2007 „Erdbaumaschinen Sicherheit“, die seit 2009 für alle Neumaschinen Anwendung findet, werden zusätzliche Sichtanforderungen, insbesondere für den Nahbereich, spezifiziert, die über das bisherige Anforderungsniveau hinausgehen.
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Chemische Stoffe und Gemische werden künftig weltweit nach identischen Kriterien eingestuft und gekennzeichnet. Das Global Harmonisierte System (GHS) der Vereinten Nationen löst die bisherigen europäischen Regelungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ab.
Ab dem 01.12.2010 müssen „Stoffe“ gemäß GHS / CLP gekennzeichnet werden. Zubereitungen und Gemische müssen spätestens ab 01.06.2015 mit der neuen Kennzeichnung versehen werden. Erlaubt ist die Anbringung der neuen Kennzeichnung jedoch schon jetzt. »Mehr lesen…
Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die im Europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden und Fahrten zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit unten aufgeführten Kraftfahrzeugen durchführen, eine besondere Qualifikation (Grundqualifikation bzw. Weiterbildung) nachweisen. »Mehr lesen…
Kleinere Verletzungen, wie z. B. Schnittwunden, können bereits mit Materialien aus dem Verbandkasten versorgt werden. Das Erste Hilfe-Material sollte deshalb in Unternehmen schnell erreichbar und leicht zugänglich bereitgehalten werden. »Mehr lesen…
Seit dem 11.04.2007 gelten neue Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr und neu zugelassene Nutzfahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht müssen seit 01.05.2006 mit einem digitalen Tachoraphen ausgestattet sein, beim Lenken von Kleintransportern sind ebenfalls Aufzeichnungen zu führen. »Mehr lesen…
Die Frist für die nationale Umsetzung der EG-Richtlinie „Lärm” (2003/10/EG) endete am 15.02.2006. Mit der Umsetzung in nationales Recht als Verordnung „Lärm und Vibration“ ist voraussichtlich erst Anfang 2007 zu rechnen. Themen: Änderungen, Tages-Lärmpegel am Arbeitsplatz, Spitzenschalldruck-Pegel. »Mehr lesen…
Am 1. Januar 2005 trat die Artikel-„Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung …“ in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde vom Bundesrat auch die Änderung der Baustellenverordnung beschlossen. Lesen Sie mehr über die neuen Formulierungen des §3 der BaustellV. »Mehr lesen…
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 31, RAB 31, RABen) – Stand der vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) erarbeiteten Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB), die die Bestimmungen der BaustellV konkretisieren als Übersicht, § 4 ArbSchG bei der Anwendung der BaustellV sowie RAB 31 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan. »Mehr lesen…
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Unter anderem mit den Themen: Änderungen im nationalen Arbeitsschutzrecht, Adressaten der BetrSichV, Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel. »Mehr lesen…
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