Arbeitssicherheit beginnt mit Kommunikation (Unterweisung § 12 Arbeitsschutzgesetz). Wir machen Sie und Ihre Führungskräfte in Ihrem Workshop fit in allen Belangen “Ihres” Themas.
Lesen Sie hier wie die Ausbildung geregelt ist. Ein guter Grund für Outsourcing!
Unsere SiGe-Koordinatoren übernehmen die komplette Umsetzung der RAB (Regeln zum Arbeitsschutz) gemäß Baustellenverordnung auf Baustellen.
„Mit Sicherheit auf dem richtigen Kurs”. Wir lehren nur das, was wir auch in der Praxis können: Arbeitsschutz.
Ihre Mitarbeiter müssen schon nächste Woche auf der neuen Baustelle sein, doch es fehlen noch die benötigten Zertifikate nach SCC-Dokument 016 - Wir helfen Ihnen weiter!
Die Frist für die nationale Umsetzung der EG-Richtlinie „Lärm” (2003/10/EG) endete am 15.02.2006. Mit der Umsetzung in nationales Recht als Verordnung „Lärm und Vibration“ ist voraussichtlich erst Anfang 2007 zu rechnen.
Hinweis: Bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung „Lärm und Vibration” gilt weiterhin die Unfallverhütungsvorschrift „Lärm” (BGV B3)!
Die Richtlinie unterscheidet zwischen der unteren und oberen Auslöseschwelle. Neu eingeführt wurden zudem die Expositionsgrenzwerte, die unter Berücksichtigung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes eingehalten werden müssen. Diese Werte dürfen unter keinen Umständen überschritten werden.
Erreicht oder überschreitet der Lärm den unteren oder oberen Auslösewert, dann müssen folgende Schutzmaßnahmen nach der EG-Richtlinie Lärm ergriffen werden:
Das können Sie bereits heute mit Blick auf die neue Verordnung tun:
» Download: Newsletter März 2006 – EG-Richtlinie Lärm – [PDF-Format]
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