Neue Gefahrstoffkennzeichnung

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Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe

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Die CLP-Verordnung

Chemische Stoffe und Gemische werden künftig weltweit nach identischen Kriterien eingestuft und gekennzeichnet.

Das Global Harmonisierte System (GHS) der Vereinten Nationen löst die bisherigen europäischen Regelungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ab. Derzeit besteht für die Betriebe noch kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS)

Das GHS wurde am 16.12.2008 mit der EG-Verordnung Nr. 1272/2008, „Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“ (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) – CLP-Verordnung –, in der EU eingeführt. Die CLP-Verordnung trat am 20.01.2009 in Kraft und gilt seitdem in allen EU-Mitgliedsstaaten.

Was hat sich geändert?

  • Am auffälligsten ist die Änderung der Kennzeichnungssymbole. Zur Visualisierung der Gefahren werden nun neun Gefahrenpiktogramme (rot-umrandete Raute, schwarzem Symbol auf weißem Hintergrund) verwendet. Diese lösen die alten, orangefarbenen Gefahrensymbole ab.
  • Die meisten der neuen Gefahrensymbole entsprechen den alten Gefahrensymbolen.
  • Das bisherige Andreaskeuz (Xn/Xi) entfällt.
  • Drei Piktogramme sind neu hinzugekommen: die Gasflasche, das Ausrufezeichen und das Korpussymbol (Mensch mit Stern). Mit dem Korpussymbol werden z.B. krebserzeugende und atemwegssensibilisierende Stoffe gekennzeichnet.
  • Die neuen Gefahrenhinweise, H-Hinweise (hazard statements) lösen die alten R-Sätze ab. Sie beschreiben die Art und gegebenenfalls den Schweregrad der von einem gefährlichen Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahr.
  • Die neuen Sicherheitshinweise, P-Hinweise (precautionary statements) ersetzen die alten S-Sätze. Sie beschreiben empfohlene Maßnahmen, um schädliche Wirkungen aufgrund der Exposition gegenüber einem gefährlichen Stoff oder Gemisch bei seiner Verwendung oder Beseitigung zu begrenzen oder zu vermeiden.
  • Eine weitere Besonderheit der neuen Kennzeichnung ist die Verwendung von zwei Signalwörtern: „Gefahr“ (Signalwort für die schwerwiegende Gefahrenkategorien) und „Achtung“ (Signalwort für die weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien).
  • Nach der GHS-Verordnung wird der Begriff „Zubereitung“ durch den Begriff „Gemisch“ ersetzt.

Fristen für die Umsetzung

Ab dem 01.12.2010 müssen „Stoffe“ gemäß GHS / CLP gekennzeichnet werden. Zubereitungen und Gemische müssen spätestens ab 01.06.2015 mit der neuen Kennzeichnung versehen werden. Erlaubt ist die Anbringung der neuen Kennzeichnung jedoch schon jetzt.

Egal welche Kennzeichnung innerhalb der Übergangsfrist verwendet wird, auf den Produkten darf nur eine Kennzeichnung, nach altem oder neuem Recht, erfolgen.

Anmerkung: Im Sicherheitsdatenblatt muss bis 01.06.2015 die alte Einstufung angegeben werden!

Stand 02/2010

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