Ab dem 01.06.2015 müssen alle „Stoffe“ und „Gemische“ gemäß GHS / CLP gekennzeichnet sein

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Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe

Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS)

Die CLP-Verordnung

Chemische Stoffe und Gemische werden künftig weltweit nach identischen Kriterien eingestuft und gekennzeichnet. Das Global Harmonisierte System (GHS) der Vereinten Nationen löst die bisherigen europäischen Regelungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ab. Für die Betriebe besteht unmittelbarer Handlungsbedarf.

Das GHS wurde am 16.12.2008 mit der EG-Verordnung Nr. 1272/2008, „Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“ (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) – CLP-Verordnung – in der EU eingeführt. Die CLP-Verordnung trat am 20.01.2009 in Kraft und gilt seitdem in allen EUMitgliedsstaaten.

Was hat sich geändert

Am auffälligsten ist die Änderung der Kennzeichnungssymbole. Zur Visualisierung der Gefahren werden nun neun Gefahrenpiktogramme (rot-umrandete Raute, schwarzem Symbol auf weißem Hintergrund) verwendet. Diese lösen die alten, orangefarbenen Gefahrensymbole ab.

GHS 01 GHS 02 GHS 03 GHS 04 GHS 05
GHS01
Explodierende
Bombe
GHS02
Flamme
GHS03
Flamme über
Kreis
GHS04
Gasflasche
GHS05
Atzwirkung
GHS 06 GHS 07 GHS 08 GHS 09
GHS06
Totenkopf mit
gekreuzten Knochen
GHS07
Ausrufezeichen
GHS08
Gesundheitsgefahr
GHS09
Umwelt

Die meisten der neuen Gefahrensymbole entsprechen den alten Gefahrensymbolen, allerdings wurde z.B. das bisherige Symbol ‚Andreaskeuz‘ (Xn/Xi) komplett gestrichen bzw. durch andere Symbole ersetzt.

Drei Piktogramme sind neu hinzugekommen: die Symbole ‚Gasflasche‘, ‚Ausrufezeichen‘ und ‚Gesundheitsgefahr‘. Mit dem Symbol ‚Gesundheitsgefahr‘ werden z.B. krebserzeugende und atemwegssensibilisierende Stoffe gekennzeichnet.

Die neuen Gefahrenhinweise, H-Hinweise (hazard statements) lösen die alten R-Sätze ab. Sie beschreiben die Art und gegebenenfalls den Schweregrad der von einem gefährlichen Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahr.

Die neuen Sicherheitshinweise, P-Hinweise (precautionary statements) ersetzen die alten S-Sätze. Sie beschreiben empfohlene Maßnahmen, um schädliche Wirkungen aufgrund der Exposition gegenüber einem gefährlichen Stoff oder Gemisch bei seiner Verwendung oder Beseitigung zu begrenzen oder zu vermeiden und sind an die H-Hinweise gekoppelt.

Eine weitere Besonderheit der neuen Kennzeichnung ist die Verwendung von zwei Signalwörtern: „Gefahr“ und „Achtung“. Die Signalwörter beschreiben den potentiellen Gefährdungsgrad:

  • „Gefahr“: Signalwort für die schwerwiegende Gefahrenkategorien
  • „Achtung“: Signalwort für die weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien.

Nach der GHS-Verordnung wird der Begriff „Zubereitung“ durch den Begriff „Gemisch“ ersetzt.

Fristen für die Umsetzung

Ab dem 01.06.2015 müssen alle „Stoffe“ und „Gemische“ gemäß GHS/CLP gekennzeichnet sein.

Die Übergansfristen zur Umsetzung der neuen Kennzeichnung laufen samit aus.

Alte Kennzeichnung Neue Kennzeichnung
Erlaubt bis 01.12.2010 Stoffe Zwingend ab 01.12.2010
Erlaubt bis 01.06.2015 Gemische Zwingend ab 01.06.2015

Im Sicherheitsdatenblatt muss bis 01.06.2015 auch die alte Einstufung angegeben werden.

Zusammenfassung der wesentlichen Neuerungen

Alt – gem. EG Richtlinie Neu – gem. GHS/CLP-Verordnung
Gefahrensymbole – 7 Stück Gefahrenpiktogramme – 9 Stück
gefahrsymbol-eg-richtlinie GHS02
Schwarze Symbole auf orangefarbendem Grund Rotumrandete Raute mit schwarzem Symbol auf weißem Grund
15 Gefährlichkeitsmerkmale(z.B. Hochentzündlich, Sehr giftig, Brandfördernd) 28 Gefahrenklassen mit Unterteilung in Kategorien(z.B. entzündbare Flüssigkeiten, selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische, unter Druck stehende Gase, akute Toxizität, Karzinogenität, Gewässergefährdung,…)
Signalwörter „Gefahr“ und „Achtung“
R-Sätze H-Hinwiese (Gefahrenshinweise)
S-Sätze P-Hinweise (Sicherheitshinweise)

Gegenüberstellung der neuen GHS-Piktogramme und der Gefahrensymbole nach GefStoffV

Die Download-Version dieses Newsletters enthält eine Gegenüberstellung der neuen GHS-Piktogramme und der Gefahrensymbole nach GefStoffV.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die dargestellte Gegenüberstellung der Symbole und R-Sätze ausschließlich eine Orientierung angibt. Die Symbole und R-Sätze lassen sich nicht 1:1 in Gefahrenkategorien bzw. H-Sätze umwandeln. Für eine Überarbeitung der Betriebsanweisungen sind zwingend die aktualisierten Sicherheitsdatenblätter der Hersteller erforderlich.

Stand 05/2015

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