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Erhöhte Sichtfeldanforderungen für Erdmaschinenführer – Oktober 2010

Sichtfeldanforderung Erdbaumaschinenführer Erdbaumaschinensicherheit ISO 5006-1:2006Beim Einsatz von Baumaschinen ereignen sich immer wieder schwere und tödliche Unfälle, da in der Nähe arbeitende Kollegen von den Maschinenführern nicht gesehen werden. In der DIN 474-1: 2007 „Erdbaumaschinen Sicherheit“, die seit 2009 für alle Neumaschinen Anwendung findet, werden zusätzliche Sichtanforderungen, insbesondere für den Nahbereich, spezifiziert, die über das bisherige Anforderungsniveau hinausgehen.

Erdbaumaschinen Sicherheit

So wird in der DIN 474-1:2007 gefordert, dass Erdbaumaschinen in Übereinstimmung mit ISO 5006-1:2006 so gebaut werden müssen, dass der Maschinenführer vom Fahrerplatz aus ausreichende Sicht auf den Fahr- und Arbeitsbereich der Maschine hat, der für einen bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlich ist.

Werden diese Anforderungen nicht durch direkte Sicht erfüllt, können Spiegel oder Sichthilfen, wie z. B. Kamera-Monitor-Systeme herangezogen werden, um eine ausreichende indirekte Sicht zu schaffen.

Der Fachausschuss Tiefbau hat nachfolgende Empfehlungen für Bestandsmaschinen herausgegeben. Bei einer Gefährdung auf Grund unzureichender Sicht sind folgende Sofertmaßnahmen geeignet, um den Anforderungen zu entsprechen.

  • Unterweisung von Maschinenführern bezüglich “Sicht”.
  • Ausstattung von Mitarbeitern mit Warnkleidung und Unterweisung über Tragepflicht und Verhalten bei Maschineneinsatz.
  • Überprüfung von Bestandsmaschinen, ob die ursprünglich vorgesehenen Ausrüstungen zur Sicht-verbesserung (z. B. Spiegel) noch vorhanden und einsatzbereit sind – diese ggf. gleichwertig oder besser ersetzen.
  • Überprüfung von Bestandsmaschinen, ob durch An- oder Umbauten (gegenüber der Ursprungs-maschine) zusätzliche Sichteinschränkungen gegeben sind – Festlegung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen.
  • Bei Anschaffung von Neugeräten auf die Einhaltung der Sichtfeldanforderungen nach EN 474-1:2007/ ISO 5006:2006 achten.
  • Sicherung / Absperrung des Fahr- und Arbeitsbereiches.
  • Einsatz von Einweisern oder Sicherungsposten.

Sehen und gesehen werden – Eine Aktion der BG BAU

Um Baumaschinen vor dem Baujahr 2009 auch auf den Stand der Technik zu bringen, unterstützt die BG BAU die Nachrüstung von Erdbaumaschinen mit Kamera-Monitor-Systemen (KMS) finanziell.

Prämienhöhe
Die Förderung ist auf max. 2 KMS pro Jahr und Unternehmen begrenzt. Die Höhe des Zuschusses wird in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten gewährt, max. 250,00 €/KMS.

Voraussetzungen für die Zuteilung einer Prämie

  • Die Firma des Antragstellers ist Mitglied der BG BAU.
  • Die nachzurüstende Erdbaumaschine ist älter als Baujahr 2009.
  • Mit der Nachrüstung der KMS werden die vom Fahrerplatz aus ursprünglich nicht einsehbaren Nah-bereiche deutlich reduziert. Dies kann derart überprüft werden, ob eine im Abstand von 1 m zur Baumaschine gehende / stehende Person vom Maschinenführer gesehen wird.

Zahlungsmodalitäten

Die Prämierung erfolgt grundsätzlich in Form einer Überweisung des auszuzahlenden Prämienbetrages auf das Firmenkonto des einreichenden Unternehmens.

Eine ausführliche Erläuterung finden Sie in unserer Download-Version.
Download: Newsletter Oktober 2010 – Sichtfeldanforderung

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