Arbeitssicherheit beginnt mit Kommunikation (Unterweisung § 12 Arbeitsschutzgesetz). Wir machen Sie und Ihre Führungskräfte in Ihrem Workshop fit in allen Belangen “Ihres” Themas.
Lesen Sie hier wie die Ausbildung geregelt ist. Ein guter Grund für Outsourcing!
Unsere SiGe-Koordinatoren übernehmen die komplette Umsetzung der RAB (Regeln zum Arbeitsschutz) gemäß Baustellenverordnung auf Baustellen.
„Mit Sicherheit auf dem richtigen Kurs”. Wir lehren nur das, was wir auch in der Praxis können: Arbeitsschutz.
Ihre Mitarbeiter müssen schon nächste Woche auf der neuen Baustelle sein, doch es fehlen noch die benötigten Zertifikate nach SCC-Dokument 016 - Wir helfen Ihnen weiter!
Beim Einsatz von Baumaschinen ereignen sich immer wieder schwere und tödliche Unfälle, da in der Nähe arbeitende Kollegen von den Maschinenführern nicht gesehen werden. In der DIN 474-1: 2007 „Erdbaumaschinen Sicherheit“, die seit 2009 für alle Neumaschinen Anwendung findet, werden zusätzliche Sichtanforderungen, insbesondere für den Nahbereich, spezifiziert, die über das bisherige Anforderungsniveau hinausgehen.
So wird in der DIN 474-1:2007 gefordert, dass Erdbaumaschinen in Übereinstimmung mit ISO 5006-1:2006 so gebaut werden müssen, dass der Maschinenführer vom Fahrerplatz aus ausreichende Sicht auf den Fahr- und Arbeitsbereich der Maschine hat, der für einen bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlich ist.
Werden diese Anforderungen nicht durch direkte Sicht erfüllt, können Spiegel oder Sichthilfen, wie z. B. Kamera-Monitor-Systeme herangezogen werden, um eine ausreichende indirekte Sicht zu schaffen.
Der Fachausschuss Tiefbau hat nachfolgende Empfehlungen für Bestandsmaschinen herausgegeben. Bei einer Gefährdung auf Grund unzureichender Sicht sind folgende Sofertmaßnahmen geeignet, um den Anforderungen zu entsprechen.
Um Baumaschinen vor dem Baujahr 2009 auch auf den Stand der Technik zu bringen, unterstützt die BG BAU die Nachrüstung von Erdbaumaschinen mit Kamera-Monitor-Systemen (KMS) finanziell.
Prämienhöhe
Die Förderung ist auf max. 2 KMS pro Jahr und Unternehmen begrenzt. Die Höhe des Zuschusses wird in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten gewährt, max. 250,00 €/KMS.
Voraussetzungen für die Zuteilung einer Prämie
Zahlungsmodalitäten
Die Prämierung erfolgt grundsätzlich in Form einer Überweisung des auszuzahlenden Prämienbetrages auf das Firmenkonto des einreichenden Unternehmens.
Eine ausführliche Erläuterung finden Sie in unserer Download-Version.
Download: Newsletter Oktober 2010 – Sichtfeldanforderung
PageTags: Baumaschinen · Erdmaschinen · Erdmaschinenführer · Sichtfeldanforderungen · Sichtverbesserung · Kamara-Monitor-Systeme · Unterweisung · BG BAU