Arbeitssicherheit beginnt mit Kommunikation (Unterweisung § 12 Arbeitsschutzgesetz). Wir machen Sie und Ihre Führungskräfte in Ihrem Workshop fit in allen Belangen “Ihres” Themas.
Lesen Sie hier wie die Ausbildung geregelt ist. Ein guter Grund für Outsourcing!
Unsere SiGe-Koordinatoren übernehmen die komplette Umsetzung der RAB (Regeln zum Arbeitsschutz) gemäß Baustellenverordnung auf Baustellen.
„Mit Sicherheit auf dem richtigen Kurs”. Wir lehren nur das, was wir auch in der Praxis können: Arbeitsschutz.
Ihre Mitarbeiter müssen schon nächste Woche auf der neuen Baustelle sein, doch es fehlen noch die benötigten Zertifikate nach SCC-Dokument 016 - Wir helfen Ihnen weiter!
Am 11.04.2007 trat die europäische Richtlinie zur Regelung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr innerhalb der EG in Kraft. Ihrem Anwendungsbereich unterliegen gewerblich genutzte Fahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger 3,5 t übersteigt sowie Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen inkl. Fahrer.
| Fahrtunterbrechung mindestens | 45 Minuten |
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| Tägliche Lenkzeit | 9 Stunden |
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| Wöchentliche Lenkzeit | max. 56 Stunden |
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| Lenkzeit in der Doppelwoche | 90 Stunden |
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| Tagesruhezeit (1-Fahrer-Besatzung) | 11 Stunden |
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| Verkürzung der Tagesruhezeit auf | 9 Stunden |
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| Aufteilung der Tagesruhezeit auf | 12 Stunden |
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| Wöchentliche Ruhezeit | 45 Stunden |
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| Verkürzung der wöchentlichen Ruhezeit auf | 24 Stunden |
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Seit 01.05.2006 müssen EU-weit neu zugelassene Nutzfahrzeuge zur gewerblichen Güterbeförderung über 3,5 t Gesamtgewicht und alle Omnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen mit einem Digital-Tachographen ausgestattet werden. Eine Nachrüstung älterer Fahrzeuge ist nicht erforderlich.
Durch die Einführung eines digitalen Kontrollgeräts soll künftig die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten effizienter kontrolliert werden.
Das Kontrollgerät ist als „Black-Box“ konzipiert. Zu ihrer Bedienung sind scheckkartengroße Kontrollgerätekarten erforderlich. Jede Karte ist mit einem Prozessor (Mikrochip) versehen. Folgende Karten kommen zum Einsatz:
LKW- und Busfahrer benötigen für die Bedienung des digitalen Tachographen eine auf ihre Person ausgestellte Fahrerkarte. Die Chipkarte registriert alle Fahreraktivitäten in Bezug auf die EG-Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) und muss persönlich bei den zuständigen Behörden beantragt werden. Laut Tachographenhersteller ist die Fahrerkarte mit allen neuen EG-Kontrollgeräten kompatibel.
Sie ist 5 Jahre gültig und kostet laut Kraftfahrtbundesamt derzeit zwischen € 32,– und € 42,–.
Für den Erwerb einer Fahrerkarte sind folgende Angaben erforderlich bzw. Nachweise vorzulegen:
Der Fahrer gibt das Symbol des Landes und ggf. zusätzlich die Region am Beginn und am Ende des Tages ein. Außerdem sind diverse Fahreraktivitäten (alle sonstigen Arbeitszeiten, in denen nicht gefahren wird, Ruhezeiten und Unterbrechungen) einzugeben. Arbeitszeiten können entweder an der Anzeige des digitalen Kontrollgeräts, auf einem Ausdruck oder durch Herunterladen der Daten von der Fahrerkarte eingesehen und überprüft werden.
Andere Informationen werden automatisch auf der Fahrerkarte aufgezeichnet. Das digitale Kontrollgerät übernimmt die Informationen von der Fahrerkarte, nachdem diese in das digitale Kontrollgerät eingesteckt wurde. Umgekehrt werden die Informationen bezüglich des Fahrzeugs vom digitalen Kontrollgerät auf der Fahrerkarte gespeichert. Der Kilometerstand wird über das digitale Kontrollgerät automatisch kopiert. Außerdem wird automatisch die Geschwindigkeit für die letzten 24 Stunden in Sekundenschritten registriert. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung wird als Ereignis gespeichert.
Zur Kontrolle der nachweispflichtigen Tage – also die Tage der laufenden Woche einschließlich des Tags an dem die Kontrolle erfolgt, und die 28 vorausgehenden Tage (gilt seit 01.05.2006), an denen gefahren wurde – muss der Fahrer neben einem möglichen Nachweis über arbeitsfreie Tage nachfolgende Unterlagen mitführen und auf Verlangen den zuständigen Kontrollbeamten zur Prüfung aushändigen:
Hinweis: Ausdrucke sind ebenso wie Schaublätter, nach dem sie nicht mehr im Fahrzeug mitzuführen sind, umgehend dem Unternehmer zur Aufbewahrung zuzuleiten.
Die auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten sind spätestens aller 28 Tage vom Unternehmer herunterzuladen und zu speichern. Hierfür hat der Fahrer dem Unternehmer seine Fahrerkarte zur Verfügung zu stellen.
Auch wenn Sie keine Neufahrzeuge mit DTCO besitzen, sollten Sie für den Fall, dass Sie ein Mietfahrzeug einsetzen müssen, vorsorgen. Ohne Unternehmerkarte können Sie den digitalen Tachographen nicht aktivieren und auch der Fahrer darf ohne Fahrerkarte das Fahrzeug nicht führen.
Fahrer, die ein Fahrzeug von mehr als 2,8 bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht lenken, müssen Aufzeichnungen, für jeden Tag getrennt, über die Lenkzeiten, alle sonstigen Arbeitszeiten, die Lenkzeitunterbrechungen und die Ruhezeiten führen. Wenn ein Fahrzeug mit einem Kontrollgerät bzw. Fahrtenschreiber ausgerüstet ist, sind diese zu betreiben.
Über lenkfreie bzw. berücksichtigungsfreie Tage müssen Nachweise vorgelegt werden können. Die Aufzeichnungen der laufenden Woche und des letzten Tages der Vorwoche sind mitzuführen.
Die Vorlagen zum Herunterladen gibt es unter www.bfga.de/infothek/download-bibliothek/.
Die Fahrerkarte speichert mindestens 28 Tage Lenk- und Ruhezeiten. Nach dieser Zeitspanne werden die jeweils ältesten Daten überschrieben. Darüber hinaus werden folgende Daten gespeichert:
LKW- oder Busfahrer können ihre Fahrzeuge starten und fahren, auch ohne die Fahrerkarte zu verwenden. Trotzdem werden die Daten aufgezeichnet, allerdings fehlen die fahrerbezogenen Daten. Diese können auch manuell eingegeben werden.
Der Fahrer muss zu Beginn der Fahrt einen Ausdruck aus dem Kontrollgerät fertigen und dort die Angaben zu seiner Person sowie zum verwendeten Fahrzeug machen, die Nummer seiner Fahrerkarte bzw. des Führerscheins und die an diesem Arbeitstag bereits erbrachten Arbeitszeiten eintragen und unterschreiben. Am Ende der Fahrt muss er die im Kontrollgerät aufgezeichneten relevanten Lenk- und Ruhezeiten ausdrucken und seinen Namen sowie die Nummer der Fahrerkarte bzw. des Führerscheins eintragen und unterschreiben.
Die Zeiten müssen per Hand auf einem gesonderten Blatt mit Angabe der Person und der Nummer der Fahrerkarte bzw. des Führerscheins notiert werden.
Download: Newsletter Juni 2007 – Sozialvorschriften im Straßenverkehr – [PDF - Format]
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