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Unfallberichte aus dem Baugeschehen
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An dieser Stelle veröffentlichen wir Unfallberichte aus dem Baugeschehen, die für Planer, SiGe-Koordinatoren und Sicherheitsfachkräfte von besonderer Relevanz sind. |
Gravierende Mängel bei Überwachung und Koordination
Fünf Tote bei Abbrucharbeiten
aus BAU-BG aktuell 1/2005 mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers sowie des Autors Wolfgang Kratkey
Bei Sanierungsarbeiten an einer Schule in der Nähe von Schwerin ereignete sich ein folgenschwerer Unfall. Bei den Arbeiten stürzte plötzlich der gesamte Mittelteil eines Gebäudeflügels in sich zusammen und begrub zehn Arbeitnehmer.
Es geschah im letzten Jahr: Nur mit größter Mühe und mit Hilfe verschiedener Feuerwehren und des THW gelang es, einige verschüttete Opfer zu bergen. Doch fünf Arbeitnehmer konnten nur noch tot aus den Trümmern geborgen werden oder starben während der Bergungsaktion an ihren schweren Verletzungen.
Schwierige Ermittlungen
Die Suche nach der Unfallursache war auf Grund der riesigen Trümmerberge äußerst schwierig. Die Untersuchungen wurden vor Ort von der Bau-BG Hamburg, gemeinsam mit dem Gewerbeaufsichtsamt, der Polizei und der Staatsanwaltschaft durchgeführt. Man versuchte gemeinsam die genaue Unfallursache zu ermitteln. Danach ergaben sich zahlreiche Mängel und Versäumnisse.
Im Verlauf der Bauarbeiten sollten zwei große, nebeneinander liegende Räume zu einem späteren Musikraum verbunden werden. Dazu sollte eine tragende Mittelwand, die gleichzeitig auch als Aussteifung diente, entfernt werden. Zur Durchführung der Arbeiten lag eine geprüfte Statik vor. Die beauftragte Baufirma hatte einen Subunternehmer mit dem Abbruch der Betonwand beauftragt. Diese Firma wurde nach den bisherigen Ermittlungen jedoch nur unvollständig über den abschnittsweise zu erfolgenden Abbruch der tragenden Mittelwand informiert. Nach der Statik sollte nach dem Abbruch des ersten Abschnittes ein Unterzug mit Stützen eingebaut werden, erst dann sollte der Abbruch fortgesetzt werden. Der Subunternehmer erhielt jedoch keine Informationen über das abschnittsweise Vorgehen und brach alles auf einmal ab. So kam es zur Katastrophe:
Der nicht ausreichend unterstützte Deckenteil des Schulgebäudes stürzte bei den Abbrucharbeiten in sich zusammen, riss die darüber liegenden Geschosse mit sich und begrub die im Gebäude arbeitenden Männer.
Unfallursachen
Unfallursächlich waren gravierende Mängel bei der Überwachung und Koordination. So hatte der Bauleiter des Architekten, der sich fast ständig auf der Baustelle aufhielt, widersprüchliche Festlegungen getroffen und war offenbar seiner Kontrollpflicht nicht nachgekommen. Auch die beauftragte Baufirma, die für die Durchführung der Abstützungsmaßnahmen zuständig war, hat diese nicht nach den Vorgaben der Statik ausgeführt und darüber hinaus ihren Subunternehmer nicht über die Reihenfolge der Arbeitsschritte informiert. Eine vorgeschriebene Abbruchanweisung gab es nicht. Die Statik war nach den bisherigen Erkenntnissen in Ordnung und enthielt Vorgaben über durchzuführende Abstützmaßnahmen. Sie enthielt jedoch keine Hinweise zur Überprüfung der Abstützungen. Bei dem Bauvorhaben war ebenfalls ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator beteiligt, dessen SiGe-Plan jedoch offensichtlich unvollständig war.
Konsequenzen
Das Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung, Körperverletzung und Baugefährdung läuft noch. Bevor die Anklageschrift erstellt wird, werden von der Staatsanwaltschaft folgende beschuldigte Personen befragt:
Der Bauleiter des Architekten:
Warum ist er seiner Kontrollpflicht nicht nachgekommen und hat widersprüchliche Festlegungen getroffen?
Der Unternehmer der beauftragten Baufirma:
Seine Firma war für die Abstützung zuständig. Er muss erklären, warum die Abstützungen nicht nach den Vorgaben des Statikers ausgeführt wurden. Weiter muss er erläutern, warum er den Subunternehmer nicht genau eingewiesen hat.
Der Prüfstatiker:
Er prüfte die vorhandene Statik. Warum hatte er keine Festlegungen zur Überprüfung der Abstützkonstruktion getroffen?
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator:
Warum hat er diese besonderen Bauarbeiten, die die Standsicherheit des Gebäudes beeinträchtigen können, nicht in den SiGe-Plan aufgenommen und keine Hinweise zur Gefahrenabwehr getroffen?
Nur durch eine rechtzeitige Arbeitsvorbereitung, planmäßige Koordination und konsequente Überwachung aller Maßnahmen sind derartige Unfälle zu verhindern. Über den Ausgang des Verfahrens werden wir zu einem späteren Zeitpunkt berichten.
Zusätzliche Hinweise zum Thema Abbrucharbeiten:
- Abbrucharbeiten dürfen nur von erfahrenen und fachlich geeigneten Personen ausgeführt werden. Unternehmen müssen über die erforderlichen Geräte und Einrichtungen verfügen.
- Die Abbrucharbeiten sind ausführlich zu planen.
- Schwierige Abbrucharbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn eine schriftliche Abbruchanweisung des Unternehmers auf der Baustelle vorliegt. Schriftliche Abbruchanweisungen sind beispielsweise erforderlich bei Abbruch mit Großgeräten, beim Einreißen und Demontieren.
Vorbereitende Maßnahmen:
- Vor Beginn der Abbrucharbeiten baulichen Zustand des abzubrechenden Gebäudes und angrenzende Bauteile in statischer und konstruktiver Hinsicht untersuchen.
- Art, Zustand und Lage vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen.
- Abbruchmethoden nach örtlichen Gegebenheiten auswählen.
- Überprüfen, ob gefährliche Stoffe, Gase, Dämpfe, Stäube, Nebel auftreten können, Arbeitsanweisung aufstellen und entsprechende Schutzmaßnahmen treffen.
- Detaillierte Abbruchanweisung erstellen. [Muster einer Abbruchanweisung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft.]
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