Absturzsicherung an Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen - Definition

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Absturzsicherung

Arbeitssicherheit - Absturzsicherung

Absturzsicherungen sind Einrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern.

An allen Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen, die mehr als 1 m über dem Boden oder Flächen (z. B. Bühnen oder Podeste) liegen, sind Absturzsicherungen erforderlich. Dasselbe gilt für alle Arten von Gruben und Luken.

An Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen über Wasser oder Stoffen, in denen ein Versinken möglich ist, muss unabhängig von der Absturzhöhe immer eine Absturzsicherung vorhanden sein.

Wo immer möglich, sollten feste Einrichtungen (dreiteiliger Seitenschutz, Absperrung, Abdeckung) installiert werden, um einen Absturz zu verhindern. Andernfalls müssen Fanggerüste oder Fangnetze angebracht werden oder die Beschäftigten müssen mit einer geeigneten persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz ausgerüstet werden.

[Bildquelle: BG BAU Bausteine C43, Auflage 07/2012]