Berufsgenossenschaftliches Regelwerk (BGR) - Seit dem 01.05.2014 im Vorschriften und Regelwerk der DGUV überführt - Definition

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Berufsgenossenschaftliches Regelwerk (BGR) – ALT

Zum 01.05.2014 wurden das Berufsgenossenschaftliche Regelwerk (BGR) in das Vorschriften- und Regelwerk der DGUV überführt. Dies ist notwendig geworden, um Überschneidungen, die sich aus der Fusion von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern ergeben hatten, zu bereinigen und zu vereinheitlichen. Die bisherigen Bezeichnungen BGV, BGR, BGI, BGG gibt es nicht mehr. Siehe hierzu Vorschriften- und Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung.


Das Berufsgenossenschaftliche Regelwerk umfasste Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BG-Vorschriften), Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln), Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) und Berufsgenossenschaftliche Grundsätze (BG-Grundsätze).
BG-Vorschriften (BGV) waren die von den deutschen Berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften zum Schutz der Beschäftigen vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie wurden in vier Kategorien eingeteilt:

    Kategorie A: Allgemeine Vorschriften und betriebliche Arbeitsschutzorganisation
    Kategorie B: Einwirkungen
    Kategorie C: Betriebsart und Tätigkeiten
    Kategorie D: Arbeitsplatz und Arbeitsverfahren.

Sie stellten ein sogenanntes autonomes Recht der Berufsgenossenschaften dar und waren für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich.
BG-Regeln (BGR) waren Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus:

    staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) und/oder
    berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften) und/oder
    technischen Spezifikationen und/oder
    den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit.

BG-Informationen (BGI) enthielten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollten.
BG-Grundsätze (BGG) waren Maßstäbe in bestimmten Verfahrensfragen, z. B. hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen.