Vorschriften- und Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung - Definition und Erklärung der neuen Systematik

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Vorschriften- und Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung

Durch das Vorschriften- und Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung werden den Arbeitgebern die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung des betieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes aufgezeigt. Die Anwendung und Einhaltung der Bestimmungen kann wesentlich zu einem störungsfreien und rechtssicheren Betrieb beitragen.

Zum 01.05.2014 wurde die Systematik des Vorschriften- und Regelwerks der Unfallversicherungsträger verändert. Die bisherigen Bezeichnungen BGV/GUV-V,
BGR/GUV-R, BGI/GUV-I oder GUV-SI gibt es in dieser Form nicht mehr.

Das Vorschriften- und Regelwerk der Unfallversicherungsträger ist in vier Kategorien eingeteilt:

  • DGUV Vorschriften
  • DGUV Regeln
  • DGUV Informationen und
  • DGUV Grundsätze.

Grundlegend umgestaltet und vereinheitlicht wurde auch das Nummerierungssystem. Jede Publikation des „Vorschriften und Regelwerks der DGUV“ hat nun eine eigene, in der Regel sechsstellige, Kennzahl – nur die DGUV Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften) haben ein bis zweistellige Kennzahlen (von 1-99).

An der Kennzahl ist abzulesen, um welche Art von Schrift es sich handelt:

DGUV Vorschrift xx
DGUV Regel 1xx-xxx
DGUV Information 2xx-xxx
DGUV Grundsatz 3xx-xxx.

Jeweils die zweite und dritte Stelle der Kennzahl gibt Auskunft darüber, welcher der 15 Fachbereiche der DGUV für die Schrift zuständig ist. Für den Fachbereich „Bauwesen“ lautet die Kennzahl x01-xxx.

Die DGUV stellt unter „www.dguv.de/publikationen“ eine entsprechende Transferliste zur Verfügung. In der DGUV-Publikationsdatenbank ist die Suche nach alter und neu vergebener Nummer möglich.