Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen

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Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen

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Wer übernimmt welche Verantwortlichkeiten?

Die Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation im Unternehmen obliegt in erster Linie dem Unternehmer.

Abteilungsleiter, Aufsichtsführende und Poliere zählen zu den weisungsbefugten Führungskräften und haben den Mitarbeitern unter anderem geeignete Anweisungen zu erteilen, regelmäßige Unterweisungen durchzuführen und die entsprechende Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, fortzuführen und zu aktualisieren.

Termine

  • 22.05.23, München
  • 14.09.23, ONLINE

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Teilnahme- und Stornobedingungen

Der Rücktritt von der Teilnahme kann grundsätzlich nur schriftlich erfolgen und ist bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich, bereits bezahlte Seminargebühren werden voll erstattet. Bei Rücktritt bis zu 7 Kalendertage vor Seminarbeginn werden 50 % des Teilnahmebetrags berechnet, ansonsten der volle Betrag. Bei Absage der Veranstaltung durch die BfGA GmbH wird die gezahlte Gebühr erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Gerichtsstand ist München.

Ich habe die Teilnahme- und Stornobedingungen gelesen und erkenne sie hiermit ich an.

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Lehrgangsziel In diesem Seminar lernen u.a. Unternehmer und Führungskräfte, wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Unternehmen zu gewährleisten ist.
Lehrgangsinhalte
  • Konkretisierung und Unterscheidung der Begrifflichkeiten Verantwortung, Weisungsbefugnis und Pflichtenübertragung
  • Rechtliche Grundlagen und Anforderungen an den Unternehmer und die Führungskräfte
  • Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Zielgruppe Unternehmer und Unternehmerinnen / Führungskräfte
Veranstaltungstyp offenes Seminar / Online-Schulung (ganztags)
Teilnahmegebühr € 290,00 zzgl. MwSt.

Inhouse-Seminar

Das Seminar halten wir auch direkt im Unternehmen ab, um die Inhalte individuell auf den konkreten Arbeitsplatz bzw. die Tätigkeit abstimmen zu können.

Ist Ihr Wunschtermin / -ort nicht in unserem Angebot, dann beraten wir Sie gerne. Für eine Anfrage bzw. für die Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte unser Online-Formular.

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