Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz
Unterweisungspflicht
Das Arbeitsschutzgesetz und die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 1) verpflichten alle Arbeitgeber, ihre Arbeitnehmer vor Aufnahme der Tätigkeit über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen.
Die Unterweisung ist der jeweiligen Gefährdungssituation anzupassen und mindestens einmal jährlich zu wiederholen.
Unterweisungs-Seminare
Mit unseren Unterweisungen unterstützen wir Unternehmer und Führungskräfte praxisbezogen und unternehmensspezifisch. Die Beschäftigten werden bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz sensibilisiert und erhalten Handlungsanleitungen zu organisatorischen, technischen und persönlichen Sicherheitsmaßnahmen.
Workshop – Durchführung von Unterweisungen
Inhouse-Seminare
Suchen Sie ein speziell auf die Belange Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Behörde zugeschnittenes Seminar oder ist Ihr Wunschtermin/-ort nicht in unserem Angebot, dann beraten wir Sie gerne. Für eine Anfrage bzw. für die Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte unser Online-Formular.
Weitere Seminarthemen & Termine
Unser Seminarkalender gibt Ihnen einen schnellen Überblick zum Wann? Was? Wo?
Klassischen Unterweisungsthemen sind z. B.:
- Unterweisung Arbeiten am Bau
- Unterweisung über die allg. Pflichten des Beschäftigten
- Unterweisung Einsatz von Lastaufnahmemitteln
- Unterweisung Führen von Baumaschinen
- Unterweisung Ladungssicherung
- Unterweisung Gefahrguttransport / Kleinmengenregelung
- Unterweisung persönliche Schutzausrüstung
- Unterweisung bei Arbeitnehmerüberlassung
- Unterweisung Staplerfahrer
- Unterweisung Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
- Hygieneunterweisung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz
- Unterweisung Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen gem. DGUV Regel 113-004/113-005 (bisher: BGR 117)
- Unterweisung Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen
- Kurzunterweisungen (Toolbox-Meetings)
- u. v. m.