Überblick über die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus gültigen Arbeitsschutz-Vorschriften und - Regelwerke

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Derzeit gültige Arbeitsschutz-Vorschriften und -Regelwerke im Zusammenhang mit dem Corona-Virus


*Hinweis: Die Unfallversicherungsträger erlassen für ihre jeweilige Branche gesonderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards. Exemplarisch werden hier die beiden Standards der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft genannt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der DGUV.

Letzte Änderungen

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) – geändert im Oktober 2022
  • Wieder in Kraft gesetzt bis 07.04.2023.
  • Der Arbeitgeber hat auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung in einem Hygienekonzept die erforderlichen Schutzmaßnahmen selbstständig festzulegen. Er hat dabei insbesondere folgende Maßnahmen auf Notwendigkeit zu prüfen:
    • Einhaltung von Mindestabständen
    • Sicherstellen der Hygiene
    • Lüftung
    • Kontaktreduktion am Arbeitsplatz (z. B. mittels Home Office)
    • Tragen von Masken
    • Anbieten von Tests
Quellen
Gesetze im Internet Infektionsschutzgesetz
Gesetze im Internet COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung
BMAS SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
BMAS SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
BMAS SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
BG BAU SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe
BG BAU SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Gebäudereinigung

Stand 10/2022

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