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Derzeit gültige Arbeitsschutz-Vorschriften und -Regelwerke im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
*Hinweis: Die Unfallversicherungsträger erlassen für ihre jeweilige Branche gesonderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards. Exemplarisch werden hier die beiden Standards der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft genannt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der DGUV.
Letzte Änderungen
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) – geändert im Oktober 2022
- Wieder in Kraft gesetzt bis 07.04.2023.
- Der Arbeitgeber hat auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung in einem Hygienekonzept die erforderlichen Schutzmaßnahmen selbstständig festzulegen. Er hat dabei insbesondere folgende Maßnahmen auf Notwendigkeit zu prüfen:
- Einhaltung von Mindestabständen
- Sicherstellen der Hygiene
- Lüftung
- Kontaktreduktion am Arbeitsplatz (z. B. mittels Home Office)
- Tragen von Masken
- Anbieten von Tests
Quellen
Gesetze im Internet | Infektionsschutzgesetz |
Gesetze im Internet | COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung |
BMAS | SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung |
BMAS | SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard |
BMAS | SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel |
BG BAU | SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe |
BG BAU | SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Gebäudereinigung |
Stand 10/2022