Sicheres Verriegeln von Anbaugeräten an Hydraulikbaggern

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Verschärfte Anforderungen für Schnellwechsler (SWE)

Immer wieder passieren schwere oder sogar tödliche Unfälle durch herabfallende Anbaugeräte. Unfallursache ist in den meisten Fällen eine nicht betätigte oder nicht korrekt ausgeführte Verriegelung.

In den Normenentwürfen zur EN 474 wurden die Anforde-
rungen an die Sicherheit von Schnellwechslern (SWE) an
Hydraulikbaggern (EN 474-5) und Baggerladen (EN 474-4)
deshalb verschärft. Die überarbeiteten Entwürfe der Normenreihe fordern eine zusätzliche Einrichtung, „[…] die entweder:

  • eine automatische mechanische Verriegelung für die Aufnahmeachse besitzen, die während des Kupplungsprozesses zuerst angefahren wird
    (die automatische Verriegelung kann entweder durch den ersten Kontakt mit der Achse oder durch die Aktivierung des Verriegelungsprozesses erfolgen; diese mechanische Verriegelung darf nur im Zuge des Entriegelungsvorgangs gelöst werden können) oder
  • das Anheben des Anbaugerätes so lange verhindern, bis eine korrekte Verriegelung erfolgt ist, oder
  • das nicht verriegelte Anbaugerät während des vollständigen Hubs des Löffelzylinders hält (der Löffelstiel muss sich hierbei in einem 30°-Winkel, gemessen zur Vertikalen, weg vom Fahrerplatz befinden), oder
  • ein akustisches und optisches Signal am Fahrerplatz gibt, wenn das Anbaugerät nicht vollständig in seiner Arbeitsposition verriegelt wurde. […]“ (BAUPortal 4/2020)

Zwar sind die Normenentwürfe derzeit noch nicht veröffentlicht (hiermit ist im Laufe des Jahres 2022 zu rechnen), die EU-Kommission hat jedoch bereits einen

Warnhinweis herausgegeben, dass SWE an Hydraulikbaggern und Baggerladern, die nach den bisher beschriebenen Anforderungen gebaut wurden, nicht sicher im Sinne der Maschinenrichtlinie sind. Sie stellen nicht mehr den Stand der Technik dar.

Schaufel fällt vom Hydraulikbagger ab

Was bedeutet das für die betriebliche Praxis?

Beim Neukauf sollte darauf geachtet werden, nur noch SWE nach neuer Bauart (siehe Normenentwürfe EN 474-4, EN 474-5) anzuschaffen. Kommen im Betrieb SWE, die vor dem 14. Oktober 2021 in Verkehr gebracht wurden, zum Einsatz, ist die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen und festzulegen, welche Maßnahmen zum Schutz vor herabfallenden Anbaugeräten erforderlich sind (z. B. Sicherheitseinrichtung nachrüsten, Unterweisung, …). Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung ist eine Betriebsanweisung für die SWE zu erstellen und die Maschinenführer sind zu unterweisen. Zudem ist die Wirksamkeit der Maßnahmen zu kontrollieren.

TIPP:

Schnellwechsler mit automatischer Erkennung der Verriegelungsposition Die BG BAU fördert die Anschaffung von SWE nach neuer Bauart sowie Lösungsmöglichkeiten, die an bestehende SWE angebaut bzw. nachgerüstet werden können, mit 50 % der Anschaffungskosten bis max. 1.800 €. Infos zu den Voraussetzungen und zum Ablauf finden Sie unter:
www.bgbau.de/fileadmin/Produkte/Arbeitsschutzpraemie/Schnellwechseleinrichtung_Anforderungen.pdf
Regeln für hydrauliusche Schnellwechsler
Quellen
BauPortal 4/2020: „Tiefbau: Wenn der Löffel nicht richtig verriegelt“, Volker Münch, Peter Winkler, Seite 44-45

BauPortal 1/2022: „Verschärfte Anforderungen an Schnellwechseleinrichtungen für Erdbaumaschinen“; Seite 41

bgbau-medien: „Hydraulische Schnellwechsler – Baustein 190“ – hier online verfügbar

bgbau: „Arbeitsschutzprämien: Schnellwechseleinrichtungen“ – hier online verfügbar

BAU AUF SICHERHEIT: „Wir wechseln schnell – aber sicher!“ – hier online verfügbar

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