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Schutz für Hinweisgeber


Im Rahmen unserer Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und unternehmensinterner Regeln sowie im Sinne von Integrität und Compliance ist es uns wichtig, von möglichem Fehlverhalten durch unsere Beschäftigten zu erfahren.

Aus diesem Grund bieten wir an dieser Stelle internen und externen Personen die Möglichkeit, vertraulich und anonym Hinweise über Verstöße zu geben, über die sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangt haben. Diese werden anschließend von uns mit der gebotenen Sorgfalt geprüft, um gegebenenfalls geeignete Schritte zur Aufklärung und Ahndung von Verstößen in die Wege leiten zu können.

Für Beschuldigte gilt selbstverständlich zunächst immer die Unschuldsvermutung. Alle Untersuchungen werden streng vertraulich durchgeführt.

Über das nachstehende Formular können Sie uns Ihre Meldung übermitteln. Großen Wert legen wir darauf, Ihre Identität zu schützen, weshalb beispielsweise die Möglichkeit besteht, uns einen Hinweis anonym zukommen zu lassen. Im Fall einer nicht anonymen Meldung folgen wir streng dem Vertraulichkeitsgebot nach §8 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).

Sollten Sie eine E-Mail-Adresse angeben, erhalten Sie von uns nach dem Absenden Ihrer Nachricht eine Eingangsbestätigung per Mail. Ebenso werden wir Sie über diesen Weg auch über die Ergebnisse unserer Untersuchungen informieren.

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