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Sicherheitstechnische Betreuung für Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen

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Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa / FaSi) unterstützen den Unternehmer bzw. Arbeitgeber bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Dabei stehen unsere Sicherheitsfachkräfte ganz nach Bedarf und Budget zur sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 zur Verfügung.

Unsere Sicherheitsfachkräfte für die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen

 

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  • Beratung des Unternehmers bei der notwendigen Festlegung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten beim Arbeitsschutz
  • Ausarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
  • Aufbau des Gefahrstoffkatasters
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Führen und Auswerten von Unfallstatistiken
  • Unterstützung bei der Dokumentation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Unsere Sicherheitsfachkräfte vor Ort bei Ihren Betriebsstätten und Baustellen

 

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  • Unterstützung bei Planung, Ausführung und Unterhalt von Arbeitsstätten bzw. Baustellen hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Begehung der Arbeitsstätten mit Ausarbeitung von Berichten und Konzepten zur Mängelbehebung
  • Beurteilung der Betriebsstätten, Arbeitsplätze und technischen Arbeitsmittel in sicherheitstechnischer Hinsicht (u. a. Vermeidung von Arbeitsunfällen, wie z. B. stolpern, stürzen, fallen, schneiden, quetschen oder verbrennen)

Unsere Sicherheitsfachkräfte für die Gesundheit Ihrer Beschäftigten

 

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  • Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und technischer Arbeitsmittel
  • Unterweisung und Motivation Ihres Personals zu arbeitssicherem Verhalten
  • Organisation von Erster Hilfe und Erstellung von Notfallplänen
  • Konzeption und Organisation des vorbeugenden Brandschutzes
  • Erstellung von Flucht- und Rettungswegeplänen sowie Brandschutzordnungen

Persönliche Schutzausrüstung für Ihre Beschäftigten

Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen ausführliche Beratungen zur persönlichen Schutzausrüstung durch.

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  • Schutzschuhe werden abhängig vom Umfang der Schutzwirkung in drei Schuharten unterschieden: Sicherheitsschuhe (S), Schutzschuhe (P), Berufsschuhe (O)
  • Schutzhelme (Kopfschutz) als wirksamer Schutz vor Kopfverletzungen auf Baustellen und anderen gefährlichen Arbeitsbereichen, müssen der DIN EN 397 entsprechen
  • Schutzbrille (Augenschutz) zum Schutz der Augen vor mechanischen, optischen, chemischen und thermischen Schädigungen
  • Gehörschutz; Gehörschutz Systeme (Kapselgehörschützer, Gehörschutzstöpsel und Spender)
  • Schutzhandschuhe und Arbeitshandschuhe gemäß der allgemein anerkannten Regeln der Technik, die z. B. in den DIN EN festgelegt sind

Weitere Informationen

Grundlagen des betrieblichen Arbeitsschutzes
DGUV Vorschrift 2 – Arbeitssicherheit im Betrieb
Fachkraft für Abeitssicherheit