Sicherheitstechnische Betreuung für Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen
Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa / FaSi) unterstützen den Unternehmer bzw. Arbeitgeber bei der des betrieblichen Arbeitsschutzes. Dabei stehen unsere Sicherheitsfachkräfte ganz nach Bedarf und Budget zur sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 zur Verfügung.
Unsere Sicherheitsfachkräfte für die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen
|
|
- Beratung des Unternehmers bei der notwendigen Festlegung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten beim Arbeitsschutz
- Ausarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen
- Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
- Aufbau des Gefahrstoffkatasters
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Führen und Auswerten von Unfallstatistiken
- Unterstützung bei der Dokumentation des betrieblichen Arbeitsschutzes
|
Unsere Sicherheitsfachkräfte vor Ort bei Ihren Betriebsstätten und Baustellen
|
|
- Unterstützung bei Planung, Ausführung und Unterhalt von Arbeitsstätten bzw. Baustellen hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Begehung der Arbeitsstätten mit Ausarbeitung von Berichten und Konzepten zur Mängelbehebung
- Beurteilung der Betriebsstätten, Arbeitsplätze und technischen Arbeitsmittel in sicherheitstechnischer Hinsicht (u. a. Vermeidung von Arbeitsunfällen, wie z. B. stolpern, stürzen, fallen, schneiden, quetschen oder verbrennen)
|
Unsere Sicherheitsfachkräfte für die Gesundheit Ihrer Beschäftigten
|
|
- Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und technischer Arbeitsmittel
- Unterweisung und Motivation Ihres Personals zu arbeitssicherem Verhalten
- Organisation von Erster Hilfe und Erstellung von Notfallplänen
- Konzeption und Organisation des vorbeugenden Brandschutzes
- Erstellung von Flucht- und Rettungswegeplänen sowie Brandschutzordnungen
|
Persönliche Schutzausrüstung für Ihre Beschäftigten
Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen ausführliche Beratungen zur persönlichen Schutzausrüstung durch.
|
|
- Schutzschuhe werden abhängig vom Umfang der Schutzwirkung in drei Schuharten unterschieden: Sicherheitsschuhe (S), Schutzschuhe (P), Berufsschuhe (O)
- Schutzhelme (Kopfschutz) als wirksamer Schutz vor Kopfverletzungen auf Baustellen und anderen gefährlichen Arbeitsbereichen, müssen der DIN EN 397 entsprechen
- Schutzbrille (Augenschutz) zum Schutz der Augen vor mechanischen, optischen, chemischen und thermischen Schädigungen
- Gehörschutz; Gehörschutz Systeme (Kapselgehörschützer, Gehörschutzstöpsel und Spender)
- Schutzhandschuhe und Arbeitshandschuhe gemäß der allgemein anerkannten Regeln der Technik, die z. B. in den DIN EN festgelegt sind
|
Weitere Informationen
Grundlagen des betrieblichen Arbeitsschutzes
DGUV Vorschrift 2 – Arbeitssicherheit im Betrieb
Fachkraft für Abeitssicherheit