Unsere Arbeitsschutzleistungen - Der Schutz Ihrer Mitarbeiter in professionellen Händen

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Weitere Arbeitsschutzleistungen

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Ausführung durch erfahrene Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Wir sind für Sie da – bei allen Belangen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Ihren Bedürfnissen entsprechendes Angebot.

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Koordination von Arbeiten in kontaminierten Bereichen gemäß DGUV Regel 101-004 (bisher: BGR 128)

Arbeiten in kontaminierten Bereichen (z. B. Deponien, Altlasten, Sanierungsmaßnahmen) sind mit einer Vielzahl von besonderen Gefahren verbunden, insbesondere durch die vorhandenen Gefahrstoffe und das oftmals gleichzeitige Arbeiten mehrerer Auftraggeber. Koordinatoren nach DGUV Regel 101-004 überwachen und koordinieren die einzelnen Unternehmen zur Vermeidung möglicher gegenseitiger Gefährdungen und verfügen über Weisungsbefugnis gegenüber allen Unternehmen und deren Beschäftigten.

Bei der Koordination gem. DGUV Regel 101-004 gehen wir wie folgt vor:

  • Aufstellen eines baustellenbezogenen Arbeits- und Sicherheitsplans
  • Einweisen der Baubeteiligten in die jeweiligen Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen auf der Arbeits- oder Baustelle
  • Überwachen der Einhaltung der in den Betriebsanweisungen festgelegten Forderungen
  • Veranlassen erforderlicher Gefahrstoffermittlungen und -messungen sowie Bewertung der Ergebnisse
  • Abstimmen der zeitlichen Abfolge von Einzelgewerken und Bewerten ihrer Auswirkungen aufeinander hinsichtlich möglicher Gefahren

Notwendigkeit eines Koordinators

Die Bestellung eines Koordinators gem. DGUV Regel 101-004 wird u. a. bei folgenden Arbeiten notwendig:

  • Instandsetzung oder nachträglicher Einbau von Sickerwasserfassungen und -leitungen, von Gasfassungen und anderen baulichen Anlagen auf Deponien
  • nachträgliche Abdichtung bzw. Einkapselung von Deponien
  • Bau- bzw. Abbrucharbeiten auf (ehemals) industriell oder gewerblich genutztem Gelände, auf dem mit dem Vorhandensein von Gefahrstoffen und kontaminierten Bereichen oder noch unbekannten Gefahrstoffbelastungen gerechnet werden muss
  • Sanierung von kontaminierten Böden und Gewässern
  • Sanierung von baulichen Anlagen, die durch Gefahrstoffe aus Produktions-, Industrieanlagen oder Gewerbebetrieben (auch gewerbeähnlichen Betrieben) kontaminiert sind
  • Bearbeitung von Gefahrstoffkonzentraten in flüssigem, pastösem oder festem Zustand
  • Umlagerung und Aufarbeitung von Deponiegut sowie sonstige Eingriffe in den Deponiekörper
  • vorausgehende Arbeiten zur Erkundung vermuteter Gefahrstoffe
  • Maßnahmen zu Brandschadensanierung

Planung des organisatorischen Brandschutzes

Der vorbeugende Brandschutz erstreckt sich auf alle Maßnahmen zur Verhinderung und Ausbreitung eines Brandes. Neben den planerischen, baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen sind auch eine Vielzahl von organisatorischen Maßnahmen nötig. Hier werden wir für Sie aktiv.

Wir planen insbesondere folgende organisatorische Brandschutzmaßnahmen:

  • Instandhaltung baulicher und technischer Brandschutzvorkehrungen
  • Aufstellung einer betrieblichen Brandschutzordnung
  • Erstellung von Alarm-, Flucht- und Rettungswegeplänen
  • Anfertigung von Feuerwehr-Einsatzplänen nach DIN 14095
  • Durchführung von Brandschutzübungen und -unterweisungen
  • Kontrollen des betrieblichen Brandschutzes

Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Explosionsschutzdokumenten

Auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes §§ 5 und 6 ist eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Sie ist Grundlage für eine wirksame Prävention im Unternehmen, denn sie bietet eine Handlungshilfe um Gefahren, Organisationsmängel und Störfaktoren zu erkennen, zu beurteilen und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen .

Gefährdungsbeurteilungen sind in weiteren Verordnungen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, wie Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung aufgegriffen und verankert worden. Sie regeln die Erstellung für Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, Arbeitsverfahren, Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe.

Bei unseren systematisch aufgebauten Gefährdungsbeurteilungen orientieren wir uns an folgenden sieben Handlungsschritten:

  1. Analyse, Gefährdungsermittlung
  2. Beurteilung, Risikobewertung
  3. Zielsetzung, Schutzziel
  4. Entwicklung von Lösungsansätzen
  5. Auswahl der Lösung in Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern
  6. Unterstützung bei der Umsetzung der Lösung
  7. Wirkungskontrolle

Theorie und Praxis

Der Vorteil unserer Vorgehensweise ist, dass wir nicht auf „halbem Wege“ stehen bleiben. Sobald die „Theorie“ abgeschlossen ist, beginnt der schwierige Part der Umsetzung in die Praxis und hierbei begleiten wir Sie weiter.

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