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Schulung „Die sichere Verwendung von Diisocyanaten in der Bauwirtschaft“

Einstufung_von_Gefahrstoffen_und_GHS

Um die gesundheitliche Gefährdung durch Diisocyanate möglichst gering zu halten, hat die europäische Chemikalienagentur ECHA eine Schulungspflicht für alle Anwender beschlossen. Diese gilt seit dem 25. August 2023 und muss vor der Anwendung dieses wesentlichen Ausgangsstoffs für die Herstellung von Polyurethanen durchgeführt werden.

Diisocyanate in der Bauwirtschaft – allgemeine Schulung und Aufbauschulung (Level 1 und 2)

Lehrgangsziel Sichere Handhabung und Verwendung von PU-Produkten (PU-Klebstoffe, -Beschichtungen, -Dichtstoffe und –Schäume) in der Bauwirtschaft
Lehrgangsinhalte Die Schulung umfasst die in Eintrag 74 „Diisocyanate“ des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) geforderten Themen für die allgemeine Schulung und die Aufbauschulung.

Hinweis: Die Schulung ist nicht geeignet für Tätigkeiten mit hohem Gefährdungspotenzial, wie z.B. Spritzanwendungen, Tätigkeiten bei denen die Produkte über 45°C erhitzt werden oder bei der Verarbeitung von Produkten mit hohen Gehalten flüchtiger Diisocyanate (z.B. TDI und HDI). Hierfür ist gemäß REACH eine Fortgeschrittenen-Schulung erforderlich.

Zielgruppe Alle Mitarbeitende und Selbstständige in der Bauwirtschaft von Unternehmen, die sicherheitstechnisch durch den ASD betreut werden.
Veranstaltungstyp Inhouse-Seminar im Umfang von ca. zwei Lehreinheiten (jeweils 45 Minuten)
Kosten Ist Ihr Unternehmen sicherheitstechnisch an den ASD der BG BAU angeschlossen, so sind die Kosten für die Schulung im Mitgliedsbeitrag zum ASD enthalten.

Gerne beraten wir Sie umfassend rund um die Möglichkeiten für eine Inhouse-Schulung. Bei Interesse nutzen Sie gerne
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