Schulungspflicht für Anwender von Diisocyanaten
Die gesundheitliche Gefährdung durch Diisocyanate war für die europäische Chemikalienagentur ECHA der Grund, eine Schulungspflicht für Anwender dieses wesentlichen Ausgangsstoffs für die Herstellung von Polyurethanen zu beschließen. Die Pflicht gilt seit dem 25. August 2023 und ist in der Europäischen Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) geregelt.
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Teilnahme an der Schulung durch die Anwender vor der Verarbeitung der Diisocyanate erfolgt. Organisieren Sie als Unternehmer deshalb frühzeitig die Schulung Ihrer Mitarbeitenden – die BfGA GmbH unterstützt Sie gerne dabei!
Schulungspflicht nach der REACH-Verordnung – das Wichtigste im Überblick:
Welche Gesundheitsgefahren gehen von Diisocyanaten aus?
Während von durchreagierten Polyurethanen keine Gefährdung durch Diisocyanate ausgeht, können bei unsachgemäßer Verwendung von Diisocyanaten schon geringe Konzentrationen zu einer Sensibilisierung der Haut oder Atemwege führen. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, hat der Gesetzgeber die Schulungspflicht eingeführt.
Ist Ihr Unternehmen von der Schulungspflicht betroffen?
Diisocyanate kommen in der Bauwirtschaft vor allem in Schäumen, Klebstoffen, Lacken, Beschichtungsstoffen und Dichtstoffen vor. Ob Ihr Unternehmen von der Regelung betroffen ist, lässt sich schnell anhand des GISCODE (vgl. Tabelle 1) auf dem Produkt oder des zum Produkt gehörenden Sicherheitsdatenblatts überprüfen. Zudem muss die Herstellerfirma, sofern das Produkt unter die Beschränkung fällt, folgenden Hinweis auf das Etikett aufdrucken: „Nach dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen.“
Ausgenommen von der Pflicht sind Produkte, die weniger als 0,1% monomere Isocyanate enthalten.
Wer muss geschult werden?
Jeder Anwender (Selbständiger und / oder Mitarbeitender) muss alle fünf Jahre erneut geschult werden.
Wo kann ich die Schulung machen?
Unternehmen, die sicherheitstechnisch an den ASD der BG BAU angeschlossen sind, können sich von uns, der BfGA GmbH, schulen lassen.
In diesem Fall entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten, da die Leistung bereits im Mitgliedsbeitrag zum ASD enthalten ist.
Zur Schulung bei der BfGA – Ihr Partner in Sachen Sicherheit
GISCODES FÜR ISOCYANATHALTIGE PRODUKTE | |
Polyurethane in Beschichtungen, Lacken und Injektionsharzen | |
PU 10 | PU-Systeme, lösemittelfrei |
PU 20 | PU-Systeme, lösemittelhaltig |
PU 30 | PU-Systeme lösemittelhaltig, gesundheitsschädlich |
PU 40 | PU-Systeme lösemittelfrei, gesundheitsschädlich, sensibilisierend |
PU 50 | PU-Systeme lösemittelhaltig, gesundheitsschädlich, sensibilisierend |
PU 60 | PU-Systeme, Reaktionskomponente auf Aminbasis, gesundheitsschädlich, sensibilisierend |
Polyurethane in Montageschäumen | |
PU 70 | PU-Montageschäume |
PU 80 | PU-Montageschäume, hochentzündlich |
Polyurethane in Bodenbelagsklebstoffen | |
RU 0,5 | Polyurethan-Klebstoffe / -Vorstriche, kennzeichnungsfrei, lösemittelfrei |
RU 1 | Polyurethan-Klebstoffe / -Vorstriche, lösemittelfrei |
RU 2 | Polyurethan-Klebstoffe / -Vorstriche, lösemittelhaltig |
Polyurethane in Wasserlacken | |
W1/DD | Wassersiegel mit isocyanathaltigem Härter, lösemittelfrei |
W2/DD+ | Wassersiegel mit isocyanathaltigem Härter, Lösemittelgehalt bis 5%; N-Methylpyrrolidonfrei |
W3/DD | Wassersiegel mit isocyanathaltigem Härter, Lösemittelgehalt bis 15% |
W3/DD+ | Wassersiegel mit isocyanathaltigem Härter, Lösemittelgehalt bis 15%; N-Methylpyrrolidonfrei |
Polyurethane in Ölen und Wachsen | |
Ö10/DD+ | Öle/Wachse, lösemittelfrei mit isocyanathaltigem Härter |
Ö40/DD+ | Öle/Wachse, lösemittelhaltig, entaromatisiert mit isocyanathaltigem Härter |