Für Gefahrstoffe in der Baubranche:

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Das Expositionsverzeichnis

gefahrenpiktogramm_gesundheitsschaedlich Gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) muss der Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, der beim beruflichen Umgang mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen der Kategorie 1 A oder 1 B einer Gefährdung ausgesetzt ist, ein Expositionsverzeichnis führen (Dokumentationspflicht). Die nachstehende Tabelle zeigt typische Beispiele für solche Gefahrstoffe in der Baubranche. Im Verzeichnis sind neben der Art auch die Höhe und die Dauer der Exposition einzutragen. Es ist für 40 Jahre aufzubewahren (Archivierungspflicht). Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, muss der Arbeitgeber diesem zudem einen Auszug aus dem Expositionsverzeichnis aushändigen (Aushändigungspflicht).

Beispiele für krebserzeugende oder keimzellmutagene Gefahrstoffe der Kategorie 1 A oder 1 B in der Baubranche:

Alte Mineralwolle (KMF), z. B. KMF-Dämmstoffe Formaldehyd, z. B. aldehydhaltige Flächendesinfektionsmittel
Aluminiumsilikatfasern Hartholzstaub, z. B. Buchen- und Eichenholzstäube
Asbest, z. B. asbesthaltige Putze, Spachtelmassen, Kleber, Wände Oxidationsbitumen (Dämpfe und Aerosole)
Benzol PAK (Leitsubstanz: Benzo[a]pyren), z. B. in Holzschwellen im Gleisbau, teerhaltigen Klebern, …
Chromtrioxid, z. B. chromathaltige Altbeschichtungen Pentachlorphenol (PCP)
Dieselrußpartikel, Dieselmotoremissionen (DME), z. B. beim Einsatz von Maschinen ohne Dieselpartikelfilter und Fahrzeugen ohne EURO V oder VI Motoren in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen Quarzstaub, z. B. beim Abtragen von Putzen, Schleifen gespachtelter Flächen, Putz anmischen, …
Dioxin Trichlorethen (Tri)

Zur Sicherstellung und Umsetzung der zuvor genannten Pflichten stehen dem Arbeitgeber mit der „Zentralen Expositionsdatenbank (ZED)“ der DGUV und der „Eingabehilfe zur ZED“ der BG BAU zwei kostenlose Hilfsmittel zur Verfügung.

Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) der DGUV
Über die ZED kann der Arbeitgeber die Archivierungs- und Aushändigungspflicht auf die DGUV übertragen. Hierfür muss der Unternehmer lediglich die Einwilligung seiner Beschäftigten einholen und die Daten über ein Internetportal bei der ZED eintragen. Weitere Informationen zur ZED finden Sie beim Institut für Arbeitsschutz der DGUV.

BG BAU Eingabehilfe zur ZED
Die BG BAU hat für Unternehmen der Baubranche eine Eingabehilfe zur ZED entwickelt. Durch die spezifische Auslegung auf bautypische Tätigkeiten und Schutzmaßnahmen wird die Eingabe erleichtert und Zeit gespart. So besteht z. B. die Möglichkeit, aus einer Reihe von Vorlagen Expositionswerte und -schätzungen für verschiedene Tätigkeiten auszuwählen, wenn keine Messungen vorliegen.

Bei der Verwendung der Eingabehilfe ist darauf zu achten, dass für die tatsächliche Übertragung der Aushändigungs- und Aufbewahrungspflichten die Daten von der BG BAU Eingabehilfe zur ZED der DGUV exportiert werden müssen. Alle Informationen hierzu, inkl. Anleitung, finden Sie auf dieser Seite.

TIPP:

Zur Sicherstellung der nachgehenden Vorsorge kann mit Einwilligung der Beschäftigten über die ZED auch die Meldung an die ODIN und/oder GVS erledigt werden. Eine gesonderte Anmeldung bei diesen Stellen ist dann nicht mehr nötig.

Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen (ODIN) Gesundheitsvorsorge (GVS)
Zweck: Sicherstellung der nachgehenden Vorsorge (Arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Ausscheiden aus einer Tätigkeit)
Rechtsgrundlage: Meldeverpflichtung gemäß Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Welche Arbeitnehmer sind zu melden? Arbeitnehmer, die für Tätigkeit mit krebserzeugenden / keimzellmutagenen Stoffen und Gemischen oder beruflicher Strahlenexposition arbeitsmedizinische Vorsorge erhalten (haben) Arbeitnehmer, die asbestfaserhaltigem oder künstlichem mineralischem Faserstaub der Kategorie 1A oder 1B (z. B. Aluminiumsilikatwolle) ausgesetzt waren oder gegenwärtig noch sind
Abkürzungen
GefStoffV Gefahrstoffverordnung
ZED Zentrale Expositionsdatenbank der DGUV
ArbMedVV Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
ODIN Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen
GVS Gesundheitsvorsorge
Quellen
ArbMedVV (2019): Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 12.7.2019 I 1082

BG BAU: Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) (Stand 12.04.2022, 13:04 Uhr) – hier online verfügbar

DGUV: ZED – Datenbank zur zentralen Erfassung gegenüber krebserzeugenden Stoffen exponierter Beschäftigter (Stand 12.04.2022, 13:07 Uhr) – hier online verfügbar

GefStoffV (2021): Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 21.7.2021 I 3115

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