Minimieren Sie die Gefährdung beim Einsatz von Kohlendioxid-Löschern für die löschende Person

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Einsatz von Kohlendioxid(CO2)-Löschern

Im Gegensatz zu anderen Löscherarten löschen Kohlendioxid-Löscher komplett rückstandsfrei und hinterlassen somit keine Löschschäden. Zudem ist das Löschmittel „Kohlendioxid (CO2)“ elektrisch nicht leitend. Sie eigenen sich deshalb bestens für den Einsatz in elektrischen Betriebsräumen, Serveranlagen oder Anlagen mit besonderen hygienischen Anforderungen (z. B. Laboratorien).
CO2 ist aber auch ein geruchs- und farbloses Atemgift. Aufgrund der Erstickungsgefahr kann die Verwendung von CO2-Löschern deshalb in kleinen und engen Räumen lebensgefährlich sein. Lesen Sie nachfolgend auf welche Punkte beim Einsatz von CO2-Löschern besonders zu achten ist.

Erstickungsgefahr durch das freiwerdende CO2 für die löschende Person minimieren

Um im Brandraum selbst löschen zu können, muss gemäß DGUV Information 205-034 pro Kilogramm CO2-Löschmittel mindestens eine freie Grundfläche* von 5,5 m² zur Verfügung stehen. In der Praxis bedeutet dies:

* Die freie Grundfläche ist die sichtbare freie Bodenfläche inklusive der Flächen unter Stühlen, Tischen und offenen Regalen. (DGUV-I 205-034)

Ist die zuvor genannte Bedingung nicht erfüllt, ist zunächst zu prüfen, ob die CO2-Löschmittelmenge reduziert werden kann. D.h. können hinsichtlich Einsatz und Löscheffektivität auch kleinere Löscher verwendet werden. Ist dies nicht möglich, kann das Löschen nur von außen über den Türspalt oder über die geöffnete Türe erfolgen. Der Standort der Löscher (vor oder im Raum) ist entsprechend anzupassen!

Um eine Personengefährdung durch das CO2-Löschmittel zu vermeiden, kann ggf. auch auf alternative Möglichkeiten zurückgegriffen werden, z. B.:

  • Alternatives Löschmittel verwenden (z. B. Nasslöscher mit Eignung bis 1000V)
  • Schneerohrzuführung am Schaltschrank (Hinweise siehe Anhang 3, DGUV-I 205-034)
  • Löschanlagen (z. B. Kleinlösch- oder Objektlöschanlagen (siehe Anhang 3, DGUV-I 205-034))

Kennzeichnung anbringen

Die Zugänge zu den Gefahrbereichen sollten mit dem Warnzeichen WO41 „Warnung vor Erstickungsgefahr“ und einem Zusatzeichen mit entsprechender Aufschrift gekennzeichnet sein (siehe Abbildung 1 und 2).

Betriebsanweisung erstellen

In engen oder schlecht belüfteten Räumen ist eine Betriebsanweisung über die richtige Brandbekämpfung zu erstellen und am Standort des CO2-Löschers auszuhängen.

Beschäftigte unterweisen / Brandschutzhelfer ausbilden

Die Beschäftigten müssen regelmäßig, mind. jedoch jährlich, über die Brandgefahren, Brandschutzeinrichtungen sowie über das Verhalten im Gefahrenfall (z. B. Evakuierungsablauf, Fluchtwege, Sammelstellen) unterwiesen werden. An dieser Stelle ist auch auf die Gefahren durch CO2-Feuerlöscher, das richtige Verhalten beim Löscheinsatz und zugehörige Betriebsanweisungen einzugehen.
Weiterhin muss der Betrieb über eine ausreichende Anzahl ausgebildeter Brandschutzhelfer verfügen.

Quellen
DGUV Information 205-034 Einsatz von Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschern in Räumen, Ausgabe: Oktober 2019

Stand 03/2020

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