Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr

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Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Neue Lenk- und Ruhezeiten

Am 11.04.2007 trat die europäische Richtlinie zur Regelung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr innerhalb der EG in Kraft. Ihrem Anwendungsbereich unterliegen gewerblich genutzte Fahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger 3,5 t übersteigt sowie Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen inkl. Fahrer.

Kurzübersicht über die ab 11.04.2007 geltenden Lenk- und Ruhezeiten
Fahrtunterbrechung mindestens 45 Minuten
  • spätestens nach 4,5 Stunden Lenkzeit
  • auch aufteilbar in 2 Unterbrechungen von mind. 15 Min. (1. Abschnitt) und mind. 30 Min. (2. Abschnitt)
Tägliche Lenkzeit 9 Stunden
  • 2-mal pro Woche 10 Stunden immer zwischen 2 Tagesruhezeiten
  • alle Lenkzeiten im Gebiet der EG oder im Hoheitsgebiet von Drittstaaten
Wöchentliche Lenkzeit max. 56 Stunden
  • immer zwischen 2 Wochenruhezeiten
  • wöchentliche Höchstarbeitszeit nach § 21a ArbZG nicht überschreiten
  • alle Lenkzeiten im Gebiet der EG oder im Hoheitsgebiet von Drittstaaten
Lenkzeit in der Doppelwoche 90 Stunden
  • summierte Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen
Tagesruhezeit (1-Fahrer-Besatzung) 11 Stunden
  • innerhalb eines jeden Zeitraums von 24 Stunden
  • nach dem Ende einer vorausgegangenen Tageslenkzeit
Verkürzung der Tagesruhezeit auf 9 Stunden
  • maximal 3-mal zwischen 2 Wochenruhezeiten möglich
  • kein Ausgleich erforderlich
Aufteilung der Tagesruhezeit auf 12 Stunden
  • Aufteilung der Ruhezeit in 2 Abschnitte von mind. 3 Stunden (1. Abschnitt ) und mind. 9 Stunden (2. Abschnitt)
Wöchentliche Ruhezeit 45 Stunden
  • spätestens nach sechs 24-Stunden-Perioden nach Ende der letzten Wochenruhezeit
  • Sonderregelung für Personenverkehr entfällt
Verkürzung der wöchentlichen Ruhezeit auf 24 Stunden
  • generell (am Standort oder unterwegs)
  • hierfür muss ein entsprechender Ausgleich gewährt werden, der spätestens vor Ende der auf die betreffende Woche folgenden dritten Woche zu nehmen und an eine mindestens 9-stündige Ruhezeit anzuhängen ist
  • nur jede zweite Wochenruhezeit darf verkürzt werden

Digitales Kontrollgerät (DTCO)

Digitales KontrollgerätSeit 01.05.2006 müssen EU-weit neu zugelassene Nutzfahrzeuge zur gewerblichen Güterbeförderung über 3,5 t Gesamtgewicht und alle Omnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen mit einem Digital-Tachographen ausgestattet werden. Eine Nachrüstung älterer Fahrzeuge ist nicht erforderlich.

Durch die Einführung eines digitalen Kontrollgeräts soll künftig die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten effizienter kontrolliert werden.

Das Kontrollgerät ist als „Black-Box“ konzipiert. Zu ihrer Bedienung sind scheckkartengroße Kontrollgerätekarten erforderlich. Jede Karte ist mit einem Prozessor (Mikrochip) versehen. Folgende Karten kommen zum Einsatz:

  1. Fahrerkarte
  2. Unternehmenskarte
  3. Werkstattkarte
  4. Kontrollkarte

Fahrerkarte

KontrollgerätekarteLKW- und Busfahrer benötigen für die Bedienung des digitalen Tachographen eine auf ihre Person ausgestellte Fahrerkarte. Die Chipkarte registriert alle Fahreraktivitäten in Bezug auf die EG-Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) und muss persönlich bei den zuständigen Behörden beantragt werden. Laut Tachographenhersteller ist die Fahrerkarte mit allen neuen EG-Kontrollgeräten kompatibel.

Sie ist 5 Jahre gültig und kostet laut Kraftfahrtbundesamt derzeit zwischen € 32,– und € 42,–.

Für den Erwerb einer Fahrerkarte sind folgende Angaben erforderlich bzw. Nachweise vorzulegen:

  • EU-Kartenführerschein
  • Nachweis über Wohnsitz im Inland und Anschrift
  • Nachweis über Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
  • Lichtbild vor hellem Hintergrund

Bedienung und Funktion des digitalen Tachographen

Der Fahrer gibt das Symbol des Landes und ggf. zusätzlich die Region am Beginn und am Ende des Tages ein. Außerdem sind diverse Fahreraktivitäten (alle sonstigen Arbeitszeiten, in denen nicht gefahren wird, Ruhezeiten und Unterbrechungen) einzugeben. Arbeitszeiten können entweder an der Anzeige des digitalen Kontrollgeräts, auf einem Ausdruck oder durch Herunterladen der Daten von der Fahrerkarte eingesehen und überprüft werden.

Andere Informationen werden automatisch auf der Fahrerkarte aufgezeichnet. Das digitale Kontrollgerät übernimmt die Informationen von der Fahrerkarte, nachdem diese in das digitale Kontrollgerät eingesteckt wurde. Umgekehrt werden die Informationen bezüglich des Fahrzeugs vom digitalen Kontrollgerät auf der Fahrerkarte gespeichert. Der Kilometerstand wird über das digitale Kontrollgerät automatisch kopiert. Außerdem wird automatisch die Geschwindigkeit für die letzten 24 Stunden in Sekundenschritten registriert. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung wird als Ereignis gespeichert.

Mitführung entsprechender Aufzeichnungen

Zur Kontrolle der nachweispflichtigen Tage – also die Tage der laufenden Woche, einschließlich des Tags an dem die Kontrolle erfolgt, und die 28 vorausgehenden Tage (gilt seit 01.05.2006), an denen gefahren wurde – muss der Fahrer neben einem möglichen Nachweis über arbeitsfreie Tage nachfolgende Unterlagen mitführen und auf Verlangen den zuständigen Kontrollbeamten zur Prüfung aushändigen:

  • Lenkt der Fahrer ein Fahrzeug, das mit einem analogen Kontrollgerät ausgerüstet ist, die Schaublätter und – falls er im Besitz einer Fahrerkarte ist – seine Fahrerkarte.
  • Lenkt der Fahrer ein Fahrzeug, das mit einem DTCO ausgerüstet ist, seine Fahrerkarte und alle erstellten handschriftlichen Aufzeichnungen sowie die DTCO-Ausdrucke der vorausgehenden 15 Tage.
  • Lenkt der Fahrer sowohl Fahrzeuge mit analogem Kontrollgerät als auch Fahrzeuge mit DTCO, die Fahrerkarte und alle maßgeblichen Schaublätter, Ausdrucke sowie handschriftlichen Aufzeichnungen.

Hinweis: Ausdrucke sind, ebenso wie Schaublätter, nach dem sie nicht mehr im Fahrzeug mitzuführen sind, umgehend dem Unternehmer zur Aufbewahrung zuzuleiten.

Datenaustausch

Die auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten sind spätestens alle 28 Tage vom Unternehmer herunterzuladen und zu speichern. Hierfür hat der Fahrer dem Unternehmer seine Fahrerkarte zur Verfügung zu stellen.

Tipp: Einsatz von Mietfahrzeugen

Auch wenn Sie keine Neufahrzeuge mit DTCO besitzen, sollten Sie für den Fall, dass Sie ein Mietfahrzeug einsetzen müssen, vorsorgen. Ohne Unternehmerkarte können Sie den digitalen Tachographen nicht aktivieren und auch der Fahrer darf ohne Fahrerkarte das Fahrzeug nicht führen.

Bestimmungen, die beim Lenken von Kleintransportern beachtet werden müssen

Fahrer, die ein Fahrzeug von mehr als 2,8 bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht lenken, müssen Aufzeichnungen, für jeden Tag getrennt, über die Lenkzeiten, alle sonstigen Arbeitszeiten, die Lenkzeitunterbrechungen und die Ruhezeiten führen. Wenn ein Fahrzeug mit einem Kontrollgerät bzw. Fahrtenschreiber ausgerüstet ist, sind diese zu betreiben.

Über lenkfreie bzw. berücksichtigungsfreie Tage müssen Nachweise vorgelegt werden können. Die Aufzeichnungen der laufenden Woche und des letzten Tages der Vorwoche sind mitzuführen.

Bescheinigung nach § 20 Fahrpersonalverordnung

Arbeitszeitnachweis

FAQ zum digitalen Kontrollgerät

Was wird im digitalen EG-Kontrollgerät gespeichert?
  • Herstellerdaten des Kontrollgeräts und des Sensors
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrzeug-Registrierungsnummer
  • Sicherheitselemente
  • Ereignisse
  • Fehlfunktionen der Fahrerkarte/des digitalen EG-Kontrollgeräts
  • Identität des Fahrers bei gesteckter Fahrerkarte
  • fahrzeugbezogene Aktivitäten (Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten)
  • Geschwindigkeit
  • Kilometerstand (Wegstrecke)
  • Aktivierungs- und Werkstattdaten
  • Kontrollaktivitäten
Was ist bzw. wird auf der Fahrerkarte gespeichert?

Die Fahrerkarte speichert mindestens 28 Tage Lenk- und Ruhezeiten. Nach dieser Zeitspanne werden die jeweils ältesten Daten überschrieben. Darüber hinaus werden folgende Daten gespeichert:

  • Nationalitätszeichen des ausstellenden Staats
  • Gültigkeitsdauer der Karte (von/bis) und Datum der Ausstellung
  • Name, Geburtsdatum und Führerscheinnummer des Fahrers
  • Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum Erstzulassung, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
  • Lenk- und Ruhezeiten einschließlich Unterbrechungen und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist
  • Ereignisse, Fehler und Kontrollen
Kann das Fahrzeug auch ohne Fahrerkarte betrieben werden?

LKW- oder Busfahrer können ihre Fahrzeuge starten und fahren, auch ohne die Fahrerkarte zu verwenden. Trotzdem werden die Daten aufgezeichnet, allerdings fehlen die fahrerbezogenen Daten. Diese können auch manuell eingegeben werden.

Was ist zu tun, wenn die Fahrerkarte nicht funktioniert?

Der Fahrer muss zu Beginn der Fahrt einen Ausdruck aus dem Kontrollgerät fertigen und dort die Angaben zu seiner Person sowie zum verwendeten Fahrzeug machen, die Nummer seiner Fahrerkarte bzw. des Führerscheins und die an diesem Arbeitstag bereits erbrachten Arbeitszeiten eintragen und unterschreiben. Am Ende der Fahrt muss er die im Kontrollgerät aufgezeichneten relevanten Lenk- und Ruhezeiten ausdrucken und seinen Namen sowie die Nummer der Fahrerkarte bzw. des Führerscheins eintragen und unterschreiben.

Was ist bei einer Betriebsstörung des DTCO zu tun?

Die Zeiten müssen per Hand auf einem gesonderten Blatt mit Angabe der Person und der Nummer der Fahrerkarte bzw. des Führerscheins notiert werden.

Stand 05/2007

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