So begegnen Sie den Erschwernissen der kalten Jahreszeit auf Baustellen richtig

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Baustellen im Winter


Bauarbeiten (Hoch-, Tief- Straßenbau etc.) werden immer öfter auch im Winter ausgeführt, selbst bei Minustemperaturen kann inzwischen gearbeitet werden. Hieraus ergeben sich zusätzliche Risiken und Gefahren für die Mitarbeiter. Glätte, Schnee, Witterungs- und Lichtverhältnisse erschweren die Arbeiten und dürfen keinesfalls unterschätzt werden. Im Weiteren finden Sie Vorgaben und hilfreiche Tipps um sicher durch den Winter zu kommen.

Baustelleneinrichtung

Die Einrichtung auf Baustellen stellt viele Unternehmer vor eine große Herausforderung, die technischen Regeln für Arbeitsstätten geben hier eine geeignete Hilfestellung und Vorgabe.
Insbesondere im Winter gibt es Besonderheiten, auf die geachtet werden muss.

Grundsätzliche Vorgaben zur Baustelleneinrichtung

Pausenräume Umkleideräume
sind ab 11 Arbeitnehmern notwendig. sind nur notwendig, sofern in den Pausenräumen keine Trennung von Arbeits- und Privatkleidung möglich ist.
Unterkünfte Erste-Hilfe-Räume
sind unabhängig von der Arbeitnehmeranzahl notwendig bei Arbeiten unter erschwerten Bedingungen, Bereitschaftsdiensten, abgelegen Baustellen, … sind ab einer Arbeitnehmerzahl von 51 vorzusehen.

Zusätzliche Anforderungen zur Baustelleneinrichtung – SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

  • Es muss Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Beispielsweise um bei einer eingeschränkten Verfügbarkeit von Waschgelegenheiten oder Handwaschgelegenheiten unmittelbar die erforderliche Handhygiene zu gewährleisten.
  • Mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen sind mit mindestens einer Handwaschgelegenheit mit fließendem Wasser, Flüssigseife und Einmalhandtücher sowie gegebenenfalls mit Desinfektionsmitteln bereitzustellen. Ist dies nicht möglich, ist in unmittelbarer Nähe zu den Toiletten eine Handwaschgelegenheit einzurichten.
  • Bei der Nutzung von sanitären Einrichtungen außerhalb des Geländes einer Baustelle, ist sicherzustellen und nachzuweisen (etwa durch Nutzungsvereinbarungen), dass diese während der Arbeitszeit zur Verfügung stehen, geeignet ausgestattet sind und den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden.
  • Es ist dafür zu sorgen, dass der Befüll- und Leerungsrhythmus der verwendeten Tanks den erhöhten Wasserverbräuchen angepasst wird.
  • Auf Baustellen sollen beim Tätigwerden von Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber Sanitärräume und Sanitäreinrichtungen als gemeinsam genutzte Einrichtungen koordiniert werden.
  • Bei der Koordination nach § 3 BaustellV sind Infektionsrisiken durch SARS-CoV-2 als gewerkübergreifende Gefährdungen bzw. als betriebsübergreifende Gefährdungen zu berücksichtigen.
  • Sanitärräume und -einrichtungen auf Baustellen sind entsprechend den hygienischen Anforderungen mindestens täglich, bei Bedarf mehrmals täglich zu reinigen.

Besonderheiten der Baustelleneinrichtung im Winter

Durch Unterkühlung kann es zu Erkältungen und chronischen Krankheiten der Atemwege und Gelenke kommen, auch Erfrierungen an Händen, Füßen und im Gesicht sind möglich. Um sich gut vor Kälte zu schützen, sind neben geeigneter Kälte- und Wetterschutzbekleidung auch besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung gegeben.

Pausenräume

  • Nach Möglichkeit sind Trockenschränke vorzuhalten.
Toilettenraum

  • Es muss ein Toilettenraum mit ausreichend Platz zur Ablage der Wetterschutzkleidung zur Verfügung stehen.
  • Auf kleinen Baustellen (max. 10 Personen) reicht eine mobile, anschlussfreie Toilettenkabine, die vorzugsweise mit einer Handwaschgelegenheit ausgerüstet und im Zeitraum zwischen dem 15.10 und 30.04. beheizbar ist.
Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär- und Kantinenräumen

  • Eine Lufttemperatur von +18 °C ist ausreichend sofern sichergestellt ist, dass eine Lufttemperatur von +21 °C während der Nutzungsdauer erreicht werden kann.
  • Es darf von den Lufttemperaturen durch Lüftungsvorgänge, die durch die Benutzer ausgelöst werden, kurzzeitig abgewichen werden.

Verkehrswege

 

Verkehrswege und Arbeitsplätze sind bei Glätte besonders gefährlich. Planen Sie im Winter mehr Zeit für Ihre Wege ein, da Sie im Straßenverkehr mit Beeinträchtigungen rechnen müssen.

  • Achten Sie auf Ihre Umgebung, Fußgänger und Radfahrer können schlecht sichtbar sein.
  • Schnee auf Verkehrswegen und Arbeitsplätzen regelmäßig räumen.
  • Abstumpfende oder auftauende Mittel bei Vereisung einsetzen.
  • Gerüste, Laufstege und Treppen räumen und streuen.
  • Sich auf geneigten Flächen durch Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zusätzlich sichern.
Weg zur Arbeit
Mit dem Auto

  • Winterreifen aufziehen
  • Scheiben vor der Fahrt vollständig enteisen
  • Wischwasser mit Frostschutzmittel versehen
  • Funktionierende Fahrzeugbeleuchtung sicherstellen
Mit dem Fahrrad

  • Profilierte Reifen bzw. Spikes aufziehen
  • Beleuchtung einschalten
  • Längere Bremswege einkalkulieren durch Feuchtigkeit und Salz
  • Nicht geräumte Wege möglichst meiden, da Glatteis und Schlaglöcher nicht zu sehen sind

Kleidung / persönliche Schutzausrüstung

Kleidung
  • Zum Schutz des Körpers vor Nässe und Kälte moderne Wetterschutzkleidung (wasser- und winddicht) tragen.
  • Unterbekleidung mit einem hochschließenden Kragen tragen.
  • Um die Hände zu schützen, Winterschutzhandschuhe anziehen.

Das Tragen von Oberbekleidung mit Reflektorstreifen hilft zusätzlich in der Dunkelheit gesehen zu werden.

 Tipp

Wenn die Bekleidung nass ist, sollte diese gewechselt werden.
Regelmäßige Pausen in warmer Umgebung und heiße Getränke schützen ebenfalls.

Kopfschutz

Bauhelme mit speziellen, für diesen Zweck zugelassen, Styroporschalen (Winteriglu) oder Mützen nutzen.

Sicherheitsschuhe

Schuhe (S3) mit stark profilierter und rutschhemmender Sohle benutzen, diese eine Nummer größer tragen, damit dicke Socken die Füße nicht einengen.

Beleuchtung

Die kalte Jahreszeit bringt zusätzlich zur Kälte auch kürzere Tage. Die Lichtverhältnisse ändern sich und es muss künstlich für gute Sicht gesorgt werden.

  • Verkehrswege sind mit mind. 20 lx Beleuchtungsstärke auszuleuchten.
  • Verschmutzte oder schneebedeckte Lampen sind zu säubern.
  • Sicherheitsbeleuchtung muss eingeschaltet sein (mind. 1 lx), wenn morgens und abends kein Tageslicht zur Verfügung steht.

Absturz / Durchsturz

Glätte und eine rutschige Bauteiloberfläche erhöhen die Absturzgefahr. Deshalb müssen Sie hier vor Arbeitsbeginn den Schnee entfernen und ggf. weitere Absturzsicherungen anbringen. Planen Sie hierfür genügend Zeit ein.

 Gefahr

Nicht durchsturzsichere Bauteile, z. B. Lichtbänder, sind bereits bei einer dünnen Schneedecke nicht mehr zu erkennen.

Quellen
BAuA SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel GMBl 2020 S. 484-495 (Nr. 24/2020 v. 20.8.2020)
BG BAU Sicher und gesund durch den Winter
ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
Ausgabe: November 2012 (GMBl 2012, S. 1220, zuletzt geändert GMBl 2018, S. 473)
ASR A3.4 Beleuchtung
Ausgabe: April 2011 (GMBl. 2011, S. 303, zuletzt geändert GMBl 2014, S. 287)
ASR A3.5 Raumtemperatur
Ausgabe: Juni 2010 (GMBl 2010, S. 751, zuletzt geändert GMBl 2018, S. 474)
ASR A4.1 Sanitärräume
Ausgabe: September 2013 (GMBl 2013, S. 919, zuletzt geändert GMBl 2017, S. 401)
ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume
Ausgabe: August 2012 (GMBl 2012, S. 660, zuletzt geändert GMBl 2018, S. 474)
ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
Ausgabe: Dezember 2010 (GMBl 2010, S. 1764, zuletzt geändert GMBl 2019, S. 71)
ASR A4.4 Unterkünfte
Ausgabe: Juni 2010 (GMBl 2010, S. 751, zuletzt geändert GMBl 2017, S. 402)

Stand 11/2020

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