Baustellen im Winter
Bauarbeiten (Hoch-, Tief- Straßenbau etc.) werden immer öfter auch im Winter ausgeführt, selbst bei Minustemperaturen kann inzwischen gearbeitet werden. Hieraus ergeben sich zusätzliche Risiken und Gefahren für die Mitarbeiter. Glätte, Schnee, Witterungs- und Lichtverhältnisse erschweren die Arbeiten und dürfen keinesfalls unterschätzt werden. Im Weiteren finden Sie Vorgaben und hilfreiche Tipps um sicher durch den Winter zu kommen.
Baustelleneinrichtung
Die Einrichtung auf Baustellen stellt viele Unternehmer vor eine große Herausforderung, die technischen Regeln für Arbeitsstätten geben hier eine geeignete Hilfestellung und Vorgabe.
Insbesondere im Winter gibt es Besonderheiten, auf die geachtet werden muss.
Grundsätzliche Vorgaben zur Baustelleneinrichtung
Pausenräume | Umkleideräume |
sind ab 11 Arbeitnehmern notwendig. | sind nur notwendig, sofern in den Pausenräumen keine Trennung von Arbeits- und Privatkleidung möglich ist. |
Unterkünfte | Erste-Hilfe-Räume |
sind unabhängig von der Arbeitnehmeranzahl notwendig bei Arbeiten unter erschwerten Bedingungen, Bereitschaftsdiensten, abgelegen Baustellen, … | sind ab einer Arbeitnehmerzahl von 51 vorzusehen. |
Zusätzliche Anforderungen zur Baustelleneinrichtung – SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
- Es muss Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Beispielsweise um bei einer eingeschränkten Verfügbarkeit von Waschgelegenheiten oder Handwaschgelegenheiten unmittelbar die erforderliche Handhygiene zu gewährleisten.
- Mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen sind mit mindestens einer Handwaschgelegenheit mit fließendem Wasser, Flüssigseife und Einmalhandtücher sowie gegebenenfalls mit Desinfektionsmitteln bereitzustellen. Ist dies nicht möglich, ist in unmittelbarer Nähe zu den Toiletten eine Handwaschgelegenheit einzurichten.
- Bei der Nutzung von sanitären Einrichtungen außerhalb des Geländes einer Baustelle, ist sicherzustellen und nachzuweisen (etwa durch Nutzungsvereinbarungen), dass diese während der Arbeitszeit zur Verfügung stehen, geeignet ausgestattet sind und den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden.
- Es ist dafür zu sorgen, dass der Befüll- und Leerungsrhythmus der verwendeten Tanks den erhöhten Wasserverbräuchen angepasst wird.
- Auf Baustellen sollen beim Tätigwerden von Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber Sanitärräume und Sanitäreinrichtungen als gemeinsam genutzte Einrichtungen koordiniert werden.
- Bei der Koordination nach § 3 BaustellV sind Infektionsrisiken durch SARS-CoV-2 als gewerkübergreifende Gefährdungen bzw. als betriebsübergreifende Gefährdungen zu berücksichtigen.
- Sanitärräume und -einrichtungen auf Baustellen sind entsprechend den hygienischen Anforderungen mindestens täglich, bei Bedarf mehrmals täglich zu reinigen.
Besonderheiten der Baustelleneinrichtung im Winter
Durch Unterkühlung kann es zu Erkältungen und chronischen Krankheiten der Atemwege und Gelenke kommen, auch Erfrierungen an Händen, Füßen und im Gesicht sind möglich. Um sich gut vor Kälte zu schützen, sind neben geeigneter Kälte- und Wetterschutzbekleidung auch besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung gegeben.
Pausenräume
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Toilettenraum
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Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär- und Kantinenräumen
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Verkehrswege
Verkehrswege und Arbeitsplätze sind bei Glätte besonders gefährlich. Planen Sie im Winter mehr Zeit für Ihre Wege ein, da Sie im Straßenverkehr mit Beeinträchtigungen rechnen müssen.
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Weg zur Arbeit
Mit dem Auto
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Mit dem Fahrrad
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Kleidung / persönliche Schutzausrüstung
Kleidung
- Zum Schutz des Körpers vor Nässe und Kälte moderne Wetterschutzkleidung (wasser- und winddicht) tragen.
- Unterbekleidung mit einem hochschließenden Kragen tragen.
- Um die Hände zu schützen, Winterschutzhandschuhe anziehen.
Das Tragen von Oberbekleidung mit Reflektorstreifen hilft zusätzlich in der Dunkelheit gesehen zu werden.
Tipp
Wenn die Bekleidung nass ist, sollte diese gewechselt werden.
Regelmäßige Pausen in warmer Umgebung und heiße Getränke schützen ebenfalls.
Kopfschutz
Bauhelme mit speziellen, für diesen Zweck zugelassen, Styroporschalen (Winteriglu) oder Mützen nutzen.
Sicherheitsschuhe
Schuhe (S3) mit stark profilierter und rutschhemmender Sohle benutzen, diese eine Nummer größer tragen, damit dicke Socken die Füße nicht einengen.
Beleuchtung
Die kalte Jahreszeit bringt zusätzlich zur Kälte auch kürzere Tage. Die Lichtverhältnisse ändern sich und es muss künstlich für gute Sicht gesorgt werden.
- Verkehrswege sind mit mind. 20 lx Beleuchtungsstärke auszuleuchten.
- Verschmutzte oder schneebedeckte Lampen sind zu säubern.
- Sicherheitsbeleuchtung muss eingeschaltet sein (mind. 1 lx), wenn morgens und abends kein Tageslicht zur Verfügung steht.
Absturz / Durchsturz
Glätte und eine rutschige Bauteiloberfläche erhöhen die Absturzgefahr. Deshalb müssen Sie hier vor Arbeitsbeginn den Schnee entfernen und ggf. weitere Absturzsicherungen anbringen. Planen Sie hierfür genügend Zeit ein.
Gefahr
Nicht durchsturzsichere Bauteile, z. B. Lichtbänder, sind bereits bei einer dünnen Schneedecke nicht mehr zu erkennen.
Quellen
BAuA | SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel GMBl 2020 S. 484-495 (Nr. 24/2020 v. 20.8.2020) |
BG BAU | Sicher und gesund durch den Winter |
ASR A2.1 | Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen Ausgabe: November 2012 (GMBl 2012, S. 1220, zuletzt geändert GMBl 2018, S. 473) |
ASR A3.4 | Beleuchtung Ausgabe: April 2011 (GMBl. 2011, S. 303, zuletzt geändert GMBl 2014, S. 287) |
ASR A3.5 | Raumtemperatur Ausgabe: Juni 2010 (GMBl 2010, S. 751, zuletzt geändert GMBl 2018, S. 474) |
ASR A4.1 | Sanitärräume Ausgabe: September 2013 (GMBl 2013, S. 919, zuletzt geändert GMBl 2017, S. 401) |
ASR A4.2 | Pausen- und Bereitschaftsräume Ausgabe: August 2012 (GMBl 2012, S. 660, zuletzt geändert GMBl 2018, S. 474) |
ASR A4.3 | Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe Ausgabe: Dezember 2010 (GMBl 2010, S. 1764, zuletzt geändert GMBl 2019, S. 71) |
ASR A4.4 | Unterkünfte Ausgabe: Juni 2010 (GMBl 2010, S. 751, zuletzt geändert GMBl 2017, S. 402) |
Stand 11/2020