Sicherheitskennzeichnung für Arbeitsfahrzeuge
Die Sicherheitskennzeichnung [rot-weiße Streifen] wird benötigt, sobald Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden [z. B. bei Baustellenfahrzeugen].
Gesetzesgrundlage und Richtlinien
Entsprechend § 35 StVO – Sonderrechte [Auszug] dürfen Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, auf allen Straßen und Straßenteilen sowie auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert.
Personen, die hierbei eingesetzt sind und Straßen oder Anlagen im Straßenraum zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.
Anforderungen an die Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten sind von der DIN 30710 vorgegeben. Entsprechend der DIN müssen an der Vorder- und Rückseite jeweils 8 Normflächen angebracht werden. Eine Normfläche ist definiert als ein Quadrat mit 141 x 141 mm, dass diagonal in eine rote und eine weiße Hälfte unterteilt ist. Zur Kennzeichnung müssen Einzelflächen, welche aus 2 Normflächen bestehen, verwendet werden.
Gemäß § 52 StVZO dürfen Fahrzeuge die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen [Sicherheitskennzeichnung] gekennzeichnet sind, zusätzlich mit einer Kennleuchte für gelbes Blinklicht – Rundumlicht – ausgerüstet sein.
Hinweis: Fahrzeuge die auch quer zur Fahrtrichtung eingesetzt werden, müssen im gleichen Umfang wie auf Vorder- und Rückseiten zusätzlich seitlich gekennzeichnet sein.
Hinweis zur Benutzung von Rundumlicht
Bei dem Ein- bzw. Ausfahren von Arbeitsstellen gilt es die folgenden Punkte zu befolgen:
- Bei dem Einfahren in die Arbeitsstelle sowie bei dem Ausfahren aus der Arbeitsstelle ist das Rundumlicht einzuschalten und die Geschwindigkeit entsprechend der Situation anzupassen.
- Innerhalb der Arbeitsstelle und nach dem Einfädeln in den Verkehr sowie nach der Geschwindigkeitsanpassung, ist das Rundumlicht auszuschalten.
Stand 10/2015