Verbandkasten (Geänderte Normen DIN 13157:2021 und DIN 13169:2021)

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Wichtig: geeignetes Erste-Hilfe-Material bei kleineren Verletzungen

Erste-Hilfe-Koffer
Die großen Unfälle beherrschen selten das Unfallgeschehen im Unternehmen – es sind die kleinen, unspektakulären Verletzungen, wie z. B. Schnitt-, Schürf- und Gelenkverletzungen, die sich häufen. Folgeerkrankungen und krankheitsbedingte Ausfälle können durch die richtige Ausstattung und ein sicheres und schnelles Einschreiten von Ersthelfern vermieden werden. Zum geeigneten Erste-Hilfe-Material gehören der „kleine“ und der „große“ Verbandkasten nach DIN 13157 und DIN 13169. Dabei ersetzen zwei “kleine“ Verbandkästen einen „großen“. Zusätzlich gibt es Kfz-Verbandkästen nach DIN 13164.

DIN-Normen für Verbandkästen

Die DIN 13157 und 13169 definieren die Anforderungen an das Behältnis, das dann die Bezeichnung „Verbandmaterial“ tragen darf.
Darüber hinaus sind auch andere Verbandmittelbehältnisse möglich, deren Inhalt den Anforderungen dieser Norm entsprechen. Diese Behältnisse tragen dann die Bezeichnung „Inhalt DIN 13157/13169/13164“.

Der Verbandkasten ist

  • jederzeit leicht zugänglich aufzubewahren,
  • gegen schädigende Einflüsse, insbesondere Verunreinigungen, Nässe und hohe Temperaturen geschützt unterzubringen,
  • in ausreichender Menge bereitzuhalten,
  • rechtzeitig zu ergänzen und zu erneuern.
Inhalt Verbandkasten

In Abhängigkeit von der Betriebsart und Zahl der Versicherten gelten für die Ausstattung mit Verbandkästen folgende Richtwerte:

Betriebsart Zahl der
Versicherten
kleiner
Verbandkasten
großer
Verbandkasten*
Verwaltungs- und Handelsbetriebe 1 bis 50 1**
51 bis 300 1
ab 301: für je 300 weitere Versicherte
zusätzlich ein großer Verbandkasten
2
Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe sowie vergleichbare Unternehmen 1 bis 20 1**
21 bis 100 1
ab 101: für je 100 weitere Versicherte
zusätzlich ein großer Verbandkasten
2
Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen 1 bis 10 1**
11 bis 50 1
ab 51: für je 50 weitere Versicherte
zusäztlich ein großer Verbandkasten
2
* Zwei kleine Verbandkästen ersetzen einen großen Verbandkasten.
** Für die Tätigkeit im Außendienst, insbesondere für Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann auch der Kfz-Verbandkasten (DIN 13164) als kleiner Verbandkasten verwendet werden.

Neu: Feuchttücher und Gesichtsmasken sind Pflicht im Verbandkasten


Die aktualisierten DIN-Normen 13157 und 13169 (gültig seit November 2021) entsprechen neuen Erkenntnissen aus den Unfallstatistiken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die neue DIN 13164 (Kfz-Verbandkästen) ist seit dem
1. Februar 2022 gültig.

In die Verbandkästen gehören nun zusätzlich Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut sowie zwei Gesichtsmasken
gemäß DIN EN 14683 (z. B. medizinischer Mund-Nasen-Schutz). Die Änderungen in den anderen DIN-Normen beziehen sich lediglich auf Größe bzw. Anzahl der Materialien.

Hinweise zur Beschaffung

Es ist nicht erforderlich, einen komplett neuen Verbandkasten zu beschaffen. Unternehmen, die normierte Verbandkästen vorhalten, sollten den Inhalt kurzfristig überprüfen und gegebenenfalls nachrüsten.

Damit die Verbandkästen den aktualisierten Normen bzw. der neuen Norm entsprechen, benötigen sie die in der folgenden Tabelle aufgeführten Bestandteile. Der Inhalt eines „kleinen“ Verbandkastens gilt als gleichwertig mit einem Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164, erweitert um die in der Tabelle mit * gekennzeichneten Positionen. Hierbei ist darauf zu achten, welche Mindesthaltbarkeitsdaten angegeben sind.
Eine Ergänzung des Erste-Hilfe-Materials ist je nach Betriebsgröße und Verletzungsrisiken empfehlenswert, z. B. Brandwunden-Kompressen bei erhöhtem Aufkommen von Brandverletzungen.

Handdesinfektion mit Feuchttuch
Bezeichnung Stückzahl im Verbandkasten…
klein
DIN13157
groß
DIN13169
Kfz
DIN13164
Heftpflaster DIN 13019 – A 5 cm × 2,5 cm 1 2 1
Wundschnellverband DIN 13019 – E 10 × 6 cm 8 / 12 16 / 24 4
Fingerkuppenverband – 5 × 4 cm 4 / 6 8 / 12 2
Fingerverband – 120 mm × 20 mm 4 / 6* 8 / 12 2
Pflasterstrip – 19 mm × 72 mm 4 / 6* 8 / 12 2
Pflasterstrip – 25 mm × 72 mm 8 / 12* 16 / 24 4
Verbandpäckchen DIN 13151 – klein 1 2 1
Verbandpäckchen DIN 13151 – mittel 3 6 2
Verbandpäckchen DIN 13151 – groß 1 2 1
Verbandtuch DIN 13152-BR 1 /
Verbandtuch DIN 13152-A – 60 x 80 cm 1 2 1
Kompresse (100 ± 5) mm × (100 ± 5) mm 6 12 6
Augenkompresse 2* 4
Kälte-Sofortkompresse – Fläche min. 200 cm² 1* 2
Rettungsdecke (min. 2100 × 160 cm, Foliendicke min. 12 µm) 1 2 1
Fixierbinde DIN 61634 (6 cm) 2 4 2
Fixierbinde DIN 61634 (8 cm) 2 4 3
Dreiecktuch DIN 13168 – D 2 4 2 / 1
Schere DIN 58279 (min. 19 cm) 1 1
Verbandkastenschere, DIN 58279-A 145, 14 cm, kniegebogen 1
Folienbeutel – verschließbar, min. 30 × 40 cm 2* 4
Vliesstoff-Tuch – min. 20 × 30 cm 5* 10
Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch nach DIN EN 455 4 8 4
Erste-Hilfe-Broschüre 1 1 1
Inhaltsverzeichnis 1 1 1
Feuchttücher 4 8 2
Gesichtsmasken, min. Typ I, nach DIN EN 14683, staubgeschützt verpackt 2 4 2
Die lila gekennzeichneten Positionen sind die laut aktualisierter Norm neuen Werte.
Die mit einem Stern gekennzeichneten Positionen sind beim Einsatz eines Kfz-Verbandkastens nach DIN 13164 zu ergänzen (bei Verbandkasten DIN EN 13157).
NEUALT – UNVERÄNDERT

Arbeitsschutzprämie für die Anschaffung eines Defibrillators

Icon Defibrillator Mit Defibrillatoren (AED – automatisierte externe Defibrillatoren) kann der plötzliche Herztod durch Herzkammerflimmern verhindert werden, indem ein Elektroschock ausgelöst wird. In Kombination mit einer erfolgreichen Herz-Lungen-Wiederbelebung kann das Herz wieder geordnet schlagen. Der AED kann problemlos durch Laien bedient werden.

Gefördert werden AED auf Großbaustellen ab 100 Beschäftigten bzw. auf Baustellen mit besonderen elektrischen Gefährdungen oder besonderen Rettungssituationen (z.B. Tunnel), um einen plötzlichen Herztod durch Herzkammerflimmern zu verhindern.

Die Förderung steht allen Mitgliedsbetrieben der BG BAU zur Verfügung.

Die Arbeitsschutzprämie pro Defibrillator beträgt 50% der Anschaffungskosten, max. 700 Euro.
Ein AED kann auf Antrag auch leihweise zur Verfügung gestellt werden. Eine Leihgebühr wird nicht erhoben.

Quellen
BG ETEM Erste-Hilfe-Material
(https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/themen-von-a-z-1/organisation-von-arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz/erste-hilfe/erste-hilfe-material/)
UK RLP Information – Verbandkasten
(https://www.ukrlp.de/fileadmin/ukrlp/daten/pdf/Informationsblaetter/Infoblatt_Verbandkasten_DIN_Normen_geaendert.pdf)
DIN 13157:2021 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten C
DIN 13169:2021 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten E
DIN 13164:2022 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten B
BG BAU Defibrillatoren (AED)
(https://www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien/praemie/defibrillatoren-aed/)
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