Anforderungen an Leitern zur Verbesserung der Standfestigkeit

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Änderung Leiternorm DIN EN 131

Mangelnde Standfestigkeit ist die häufigste Unfallursache bei der Verwendung von Leitern. Fast jeder 15. Leiterunfall hat schwere oder tödliche Verletzungen zur Folge. Die geänderte DIN EN 131 soll dafür sorgen, dass die gefahrbringende Bedingung bereits durch die Hersteller minimiert wird. Zum 1. Januar 2018 endete die Übergangsfrist für die überarbeitete Version der Normenreihe über Leitern – DIN EN 131. Die Änderungen betreffen in erster Linie die Hersteller von Leitern, jedoch trifft es auch gewerbliche Anwender von Leitern, insbesondere in Bezug auf die Beschaffung.

Schematische Darstellung der verbreiterten Standfüße
1. konische Bauform, 2. Quertraverse oder 3. zusätzliche Stützarme, insbesondere für einzeln verwendbare Leiterteile

Betroffen von der Änderung in der DIN EN 131-1 sind vor allem Anlegeleitern mit einer Leiterlänge von über drei Metern. Diese Leitern müssen in Zukunft mit verbreiterten Standfüßen ausgeführt werden, die ein Umkippen der Leiter vermeiden sollen und so eine höhere Sicherheit bei der Benutzung erreichen. Diese Vorgabe kann z. B. durch eine breitere Quertraverse oder eine konische Bauform umgesetzt werden. Die Mindestbreite ist abhängig von der Gesamtlänge einer Leiter, kann aber im Ermessen des Herstellers auf max. 1,2 m begrenzt werden.
Diese Norm hat ebenfalls Auswirkungen auf mehrteilige Leitern. Bei diesen ist vorzusehen, dass die Leiterteile nicht trennbar gestaltet sind. Wenn die Möglichkeit besteht, einzelne Leiterteile (Länge > 3 m) separat zu verwenden, muss jedes einzeln verwendbare Leiterteil über die notwendige Mindestfußbreite verfügen. Bei nicht trennbaren Leiterteilen muss nur das unterste Leiterteil eine entsprechende Verbreiterung besitzen.

Bedeutung für den praktischen Einsatz

Leitern, die nicht der aktuellen Norm entsprechen, können grundsätzlich weiter verwendet werden, wenn die Standsicherheit gewährleistet ist. Die Standsicherheit ist in einer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung zu bewerten, wobei die oben genannte Norm laut TRBS 2121 Teil 2 den Stand der Technik wiederspiegelt. Je nach Ergebnis, kann die Nachrüstung einer zusätzlichen Stütztraverse oder die Neubeschaffung einer Leiter notwendig sein. Hierzu bieten Leiterhersteller diverse geeignete Systeme an. Hierbei ist darauf zu achten, dass keine zusätzlichen Gebrauchsrisiken durch eine Nachrüstung entstehen. Neue Leitern sind nach neuer Norm mit der Verbreiterung zu beschaffen.

 Notwendige Anpassungen
  • Gefährdungsbeurteilung für Leitern überarbeiten
  • Ggf. zusätzliche Quertraverse an die Leitern anbringen
  • Bei Neubeschaffungen auf die Leiterklasse achten
  • Befähigte Person muss für neue Leitern die Prüfungen anpassen
  • Leiterklassen

    Leitern, die der neuen Norm entsprechen (DIN EN 131-1:2016-02), unterliegen neuen Prüfbedingungen. Durch die Einführung von zwei Leiterklassen nach DIN EN 131-2 wird zwischen Leitern für den beruflichen Gebrauch und nicht beruflichen Gebrauch unterschieden. Leitern für den nicht beruflichen Gebrauch unterliegen weniger strengen Prüfanforderungen und dürfen nur im privaten Bereich verwendet werden.

    Bedeutung für den praktischen Einsatz

    Leitern, die der neuen Norm entsprechen, sind vom Hersteller einer der beiden Leiterklassen zuzuordnen. Unternehmen müssen darauf achten, ausschließlich Leitern für den beruflichen Gebrauch zu beschaffen. Die geänderten Prüfanforderungen sind bei der Prüfung durch die befähigte Person gem. TRBS 1203 zu berücksichtigen.

     Anstehende Änderung

    Zurzeit befindet sich Teil 3 der DIN EN 131 in Überarbeitung. Hierbei werden die Piktogramme zur Leiterkennzeichnung an den ISO-Standard angepasst. Diese Anpassung bezieht sich auch auf die Betriebsanweisungen und soll der Vereinheitlichung und der Verbesserung des Verständnisses dienen.
    Der Termin für das Inkrafttreten der geänderten Norm steht noch nicht fest.

    Weitere Änderungen in der Normenreihe sind in Aussicht gestellt.

    Quellen
    DIN EN 131-1:2016-02 (2016) Leitern – Teil 1: Bennenung, Bauart, Funktionsmaße; Deutsche Fassung EN 131-1:2015
    DIN EN 131-2:2017-04 (2017) Leitern – Teil 2: Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung; Deutsche Fassung EN 131-2:2010+A2:2017
    TRBS 2121 (2010) Technische Regeln für Betriebssicherheit. Gefährdungen von Personen durch Absturz – Bereitstellung und Benutzung von Leitern, Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010. Ausschuss für Betriebssicherheit
    Jung (2017) Mehr Sicherheit inklusive, in der bauhofLeiter – Recht, Personal und Technik im kommunalen Bauhof Dezember/2017
    Jacob (2017) Sicher auf dem Weg nach oben, in Sicherheitsingenieur – Die Fachzeitschrift für betriebliches Sicherheitsmanagement und Prävention 09/2017

    Stand 03/2018

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